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Tag Archives: Vorhaut

One Direction – weg!

Die einzig richtige Richtung hat Harry Styles von der britisch-irischen Boygroup One Direction eingeschlagen, als ihn seine Freundin, US-Star Taylor Swift, wiederholt aufforderte, sich beschneiden zu lassen:  

Er hat sie verlassen.

Styles setzt damit ein Beispiel für alle Jungen und Männer, die wegen ihrer natürlichen, intakten Genitalien unter Druck gesetzt oder verhöhnt werden:

Nicht ihr seid im Unrecht, nicht an euch ist etwas falsch!

Ihr habt ein Recht auf euren intakten Körper und auf alles, was euch eure Vorhaut bieten kann!

Wenn jemand damit nicht klar kommt, dann hat er/sie das Problem!

Wehrt euch!

Genauso erfreulich wie Styles’ Schritt sind die Kommentare zu dem Bericht auf der Webseite ShowbizSpy: Obwohl es sich um eine amerikanische Webseite handelt und in den USA sowohl Beschneidung als auch Vorurteile über die Vorhaut noch weit verbreitet sind, stellen sich praktisch alle Leser hinter Harry Styles und kanzeln Taylor Swift als oberflächlich und ignorant ab.

Weltweit ist etwas in Bewegung, und diese Bewegung geht nur in eine Richtung: Weg von Beschneidung!

Die Vorhaut bleibt eng – weil die Wehrpflicht weg ist …

Die Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e.V. (DGMG) trauert der Wehrpflicht nach. Nicht etwa, weil der Dienst in der Bundeswehr für die Gesellschaft wichtig wäre. Nein, wirklich falsch gedacht.

Die Ärztegesellschaft sorgt sich um die Männer im wehrpflichtigen Alter, denen jetzt ganz plötzlich etwas ganz wichtiges im Leben fehlt, nämlich die Musterung als eine Art Vorsorgeuntersuchung.

Machen wir uns nichts vor, wer in den letzten Jahren eine Musterung in einem Kreiswehrersatzamt erlebt hat, der kann dieser Erkenntnis nichts positives abgewinnen.

Sinn und Zweck der Musterung nach dem Wehrpflichtgesetz ist allein die Feststellung von Wehrdienstfähigkeit und militärischer Verwendungsfähigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung wird dem Wehrpflichtigen in aller Regel nur in schematisierter Form bekanntgegeben, einzelne Diagnosen wurden im Regelfall nur auf schriftliche Nachfrage, in vielen Fällen erst – wenn überhaupt – nach Androhung rechtlicher Schritte bekanntgegeben. Bei meiner Musterung und den von mir beantragten Überprüfungsuntersuchungen wurde jedenfalls nie seitens des Musterungsarztes Diagnosen erklärt und ich weiß aus diversen Gesprächen, dass es einer Vielzahl von Wehrpflichtigen nicht anders ging.

Auch wenn die DGMG eines ihrer Mitglieder, den Musterungsarzt Dr. Thomas Münch dahignehend zitiert, wonach er Phimose und Co. recht häufig diagnostiziert habe, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Bundeswehr die Phimose als Zustand ohne Krankheitswert einstuift, sie also keinerlei Einfluss auf das Musterungsergebnis hat. Wenn Dr. Münch adnn noch behauptet, er hätte wegen diverser Diagnosen eine Vielzahl von Wehrpflichtigen an Fachärzte überwiesen, so darf nicht übersehen werden, dass er diese Überweisung ausschließlich zum zwecke der Begutachtung nach dem Wehrpflichtgesetz durchführen kann und darf, also ausschließlich mit der Fragestellung inwieweit eine Diagnose bestätigt wird und inwieweit der Wehrpflichtige dadurch in der militärischen Verwendbarkeit eingeschränkt ist (Belastbarkeitsüberprüfung). Die Antwort auf diese Fragestellung erhält dann lediglich das Kreiswehrersatzamt und nicht der Wehrpflichtige. Auch wird die DGMG nicht ernsthaft behaupten können, dass Kreiswehrersatzämter junge Männer wegen einer Vorhautverengung zum Facharzt überwiesen haben. Dies wäre mangels Notwendigkeit nach den einschlägigen wehrrechtlichen Vorschriften schon schlichtweg rechtswidrig gewesen und hätte im Ergebnis nur dazu geführt, dass der Facharzt dem Kreiswehrersatzamt diese Diagnose bestätigt oder eben nicht.

Ernsthaft zu behaupten, durch die Aussetzung der Wehrpflicht ginge volljährigen Männern eine Vorsorgeuntersuchung verloren, ist schlichtweg absurd. Die Realität bei den Musterungen sah leider ganz anders aus, als sich die PR-Abteilung der DGMG das vorstellt. Aber der DGMG geht es ja eigentlich auch nicht um die Musterung sondern um Werbung für die von ihr erfundene Vorsorgeuntersuchung “U25″, die selbstredend privat zu bezahlen ist.

Dem Grunde nach mag die U25 auf rein freiwilliger Basis ja eine gute Idee sein, aber solche Werbemethoden und hinkende Vergleiche mit Zwangsuntersuchungen nach dem Wehrpflichtgesetz sind schlichtweg geschmacklos.

Die Mütter und die Vorhaut

Was die “Gängigkeit” der Vorhaut angeht, so sind Mütter mitunter recht eigen. Es kann nicht schnell genug gehen. Anna ist so eine Mutter, sie will wissen, wann es soweit ist, offenbar kann sie es nicht erwarten:

Und dann wollte ich noch fragen, wann denn ca die Vorhaut zurückgeht bzw, sich öffnet?

Ihr Sohn Tim ist jetzt 2.

Nicht 2 Jahre, sondern ein 2 Monate alter Säugling.

… denn sie wissen nicht, was sie tun

Irgendwie sind sie schon fast drollig, die Begründungen, die von Ärzten für eine (zumeist vermeindliche) Notwendigkeit einer Zirkumzision angeführt werden.

Hier ist die Vorhaut mal wieder zu lang, es gibt aber gleich tröstende Worte:

“Der liebe Gott hat dem kleinen Mann ein Geschenk gemacht – 2 cm zuviel Vorhaut!”

Und weil es eben 2 cm sind kann man es nur operieren. Sagt der Arzt und die Mutter glaubt es. Offensichtlich fehlt nur noch das Vorgespräch mit dem Anästhesisten. Und auch da muss es irgendwie wieder sehr schnell gehen.

Ein anderer Junge hingegen hat Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, weil bei ihm eben nichts anderes als eine “lange Vorhaut” in den Patientenunterlagen dokumentiert wurde und bei ihm durchgeführte OP eben gerade nicht indiziert war.

Schade eigentlich, dass man geneigt ist, Ärzten wirklich jeden Unsinn abzukaufen.

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