Im religiösen Kontext liest man immer wieder von ungültigen Beschneidungen, diese liegen zum Beispiel dann vor, wenn während eines solchen operativen Eingriffs bestimmte Riten nicht eingehalten wurden.
Das Gesundheitsamt Osnabrück zählt bei Untersuchungen vor der Einschulung nur (noch?) Beschneidungen aus medizinischen Gründen. Die so ermittelten 3% der Jungen, die bis etwa zur Einschulung beschnitten wurden, sind zwar immer noch viel zu viel, aber die “Phimose-OP” ist eindeutig – entgegen beispielweise Statistiken aus dem Saarland – nicht die häufigste OP bei Jungen bis zur Einschulung im Raum Osnabrück.
Die Art der anderen OPs – häufiger waren z. B. Leistenbruch-Operationen – lässt allerdings auch hier vermuten, dass viele vermeintlich medizinisch notwendige Beschneidungen in Wirklichkeit nur “Mitbeschneidungen” waren
Ganz im Gegensatz dazu hält es das Landesgesundheitsamt Brandenburg für realistisch, dass etwa 0,5% der Jungen “wegen Phimose operiert” werden müssen, bringt aber leider in seinem “Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst” so ziemlich alles durcheinander. Außerdem werden dort – aus gutem Grund – keine aktuellen Statistiken zu Beschneidungen mehr geführt. Ganz lapidar heißt es: Kein Problem mit bevölkerungsmedizinischer Relevanz, physiologisch meist vollkommen normal und selten behandlungsrelevant.