Hier berichteten wir über einen recht eigenartigen Fall eines Priesters. Dieser hat einem Mann in den Penis gebissen und wurde deshalb in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil hat Berufung eingelegt und wurde nun freigesprochen, da er in – so meint das Gericht – in Notwehr gehandelt habe.
Die Sache stellte sich nach Aussage des Priesters nämlich ganz anders dar. Ein Stricher soll dem Priester das Handy entwendet haben, der Priester soll dem Stricher dann gefolgt sein. Auf der Straße soll dann der Stricher den Priester gezwungen haben, den Penis in den Mund zunehmen was dieser auch tat, dann jedoch “angeekelt” zubiss. Ganz klar, wie sollte es auch anders gewesen sein …