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Tag Archives: Strafrecht

Was einem blüht, wenn man eine Dissertation über die Beschneidung schreibt

Wie Dr. Holm Putzke in der “Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik” eine Dissertation von Jochen Schneider auseinandernimmt und es dabei nicht nur auf “fehlende Satzzeichen” und “massenhaft auftretende Rechtschreibfehler” absieht.

Aber auch er kommt zu folgendem Schluss:

Bei aller Kritik darf und soll nicht vergessen werden, dass Schneider intuitiv die meines Erachtens richtigen Ergebnisse gefunden hat: Religiöse Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Jungen erfüllen den Straftatbestand der Körperverletzung.

(via ballmann (offline))

Was ist in Deutschland die Würde eines Jungen wert?

Diese Frage müsste sich eigentlich jeder stellen, der von dem Fall eines 8jährigen Jungen aus Hamburg gelesen hat:

Seine muslimischen Eltern wollten ihn rituell beschneiden lassen. Das allein ist streng genommen schon schlimm genug.

Noch schlimmer war aber, wie genau das dann auch geschehen ist. Ein 35jähriger Arzt wollte eine koreanische Beschneidungsklemme verwenden, die Eltern waren damit nicht einverstanden, es kam zum Streit und die Eltern haben ihre Einwilligung zurückgezogen. Ab dann ging es ganz schnell. Ohne ausreichende Betäubung wurde dem 8jährigen, der schreiend um sich geschlagen hat, die Vorhaut abgeschnitten.

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat den Arzt angeklagt, das Amtsgericht hat das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage von nur 2.000 Euro wieder eingestellt. Vermutlich wird der Fall die Gerichte aber weiter beschäftigen, die Anwältin der Eltern prüft nämlich, ob sie zivilrechtlich gegen den Arzt vorgehen will.

Was wäre nun aber gewesen, wenn der 8jährige Junge ein Mädchen gewesen wäre? Wenn die Eltern aus religiöser Überzeugung die Kitzlervorhaut hätten entfernen lassen wollen? Ein Eingriff der genauso sinnlos und schmerzhaft ist? Wären die Eltern mit einem blauen Auge davongekommen? Und wäre der Arzt unbestraft geblieben?

Sicherlich provokante Fragen, sie drängen sich aber förmlich auf.

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    Ist Beschneidung Körperverletzung?

    Diese Frage ist eigentlich recht einfach zu beantworten: Ja, natürlich ist Beschneidung Körperverletzung, medizinische Heileingriffe sind es im Übrigen auch.

    Mit der Frage der Strafbarkeit der Knabenbeschneidung hat man sich jetzt in Deutschland erstmals wissenschaftlich befasst.

    Dr. iur. Holm Putzke, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum hat seine Arbeit mit dem vielversprechend klingenden Untertitel “zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge” auszugsweise veröffentlicht.

    (via bilder und notizen)

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