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Tag Archives: Strafgesetzbuch

Sie machen es sich zu einfach – Antidiskriminierungsstelle zu Jungenbeschneidung

Der Femokratieblog hat es gewagt, er hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gebeten, darzulegen, warum weibliche Beschneidung als Genitalverstümmelung unter Strafe gestellt werden soll, für die männliche Genitalverstümmelung jedoch keine über die Körperverletzung hinausgehende Regelung geplant ist.

Die Begründung der Antidiskriminierungsstelle ist – wie zu erwarten war – dünn.

Zwar werden Tatbestände aufgezählt, unter welchen Bedingungen eine Einwilligung in eine Beschneidung männlicher Kinder nicht wirksam ist, in der Sache jedoch bleibt man vage.

“In der Regel erheblich schwerwiegendere gesundheitliche Folgen” habe die weibliche Beschneidung. Eine Einwilligung sei grundsätzlich sittenwidrig, so dass eine Einwilligung ausscheidet. Freud´sche Fehlleistung oder hat man einfach keine bessere Idee gehabt? Jedenfalls liefert die Antidisktriminierungsstelle eine Begründung dafür ab, warum es gerade keiner Sonderregelung für Frauenbeschneidung bedarf.

Und wie die Beschneidung von Jungen unter den austalischen Ureinwohnern oder im afrikanischen Busch aussieht, darüber verliert man am besten kein Wort, schließlich hat auch diese erheblich schwerwiegendere gesundheitliche Folgen als eine Operation in einem mitteleuropäischen Krankenhaus. Die extremste Form der weiblichen Beschneidung wird einfach mit der “sanftesten” Variante der männlichen Beschneidung verglichen.

Ganz zurecht kommt der Femokratieblog zu folgendem Schluss:

Ein Umdenken ist weit und breit nicht in Sicht. Wie soll das auch funktionieren, wenn sich sogar Männer bei der Beschneidung von Jungen den westlichen Standard vorstellen. Das Jungen ebenso grausam verstümmelt werden wie Mädchen, das wollen die meisten Menschen doch gar nicht wissen. Mit Erzählungen kommt man da nicht weiter, die haben nur die Bilder der weiblichen Genitalverstümmelung aus dem Fernsehen im Kopf. Solange aber Medien über männliche Genitalverstümmelung viel weniger berichten als über die weibliche, solange wird ein umdenken nicht möglich sein.

Gute Beschneidung und böse Beschneidung?

Die beiden FDP-Justizminister aus Baden-Württemberg und Hessen wollen durch Einfügung eines § 226a Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand “Genitalverstümmelung” normieren.

“Solche Taten gehen wegen der lebenslangen körperlichen und seelischen Folgen für die Opfer über eine bloße Körperverletzung weit hinaus”, so die Minister. Insoweit ist ihnen auch sicherlich Recht zu geben.

Warum es hierzu aber eines § 226a geben muss, erschließt sich mir nicht, einen Tatbestand der schweren Körperverletzung gibt es bereits, die Genitalverstümmelung bei beiden Geschlechtern ist danach strafbar. Noch viel weniger erschließt sich mir aber, dass nach dem Wunsch der beiden Minister Fälle, wie der des erst vor einigen Jahren verurteilten Knabenverstümmelers Sagan B. aus Wuppertal nicht unter die neue Regelung fallen sollen, genausowenig wie der Fall eines 8jährigen Hamburger Jungen, der unter Schmerzen und ohne wirksame Betäubung nach eine, nachher wohl auch zurückgenommenen Einverständnis seiner Eltern von einem Afghanen “zum Mann gemacht” wurde.

Auche diese Kinder werden lebenslang unter seelischen Folgen leiden. Was ihnen widerfahren ist, soll aber nach Wunsch der beiden Justizminister nicht privilegiert sein, denn diese Kindern wurde nicht die Klitorisvorhaut grundlos abgeschnitten, sondern “nur” die physiologisch nahezu identische Penisvorhaut.

Stellt man jetzt aber expliziert nur die Verstümmelung von Mädchen unter Strafe, entsteht dann nicht erst recht der Eindruck, die grundlose und gewaltsame Verstümmelung von Jungen sei etwas vollkommen normales?

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