Nicht nur die Rechte von Jungen bleiben nach den Vorstellungen religiöser Würdenträger auf der Strecke, sondern auch die Rechte von Tieren. Es soll hier nicht etwa um den Unterschied zwischen Babysittern und Tiersittern, wie etwa von www.Hundesitter.de gehen, denn beide machen sicherlich sehr engagiert ihren Job, sondern um viel elementarere Probleme, nämlich darum, welche Eingriffe in die Rechte durch Religionen als gerechtfertigt anzusehen sind. Dennoch sei mit der Hinweis auf die genannte Plattform gestattet, denn sie zeigt, dass Tierschutz eigentlich eine ganz unreligiöse Sache ist und auch Eingriffe in den bestehenden rechtlichen Schutz von Tieren nicht durch Religionen zu rechtfertigen sind. Der deutsche Gesetzgeber war der Meinung, das “Problem” der rituellen Beschneidung von Jungen, also der Genitalverstümmelung, durch eine Sondervorschrift im Familienrecht zu regeln. Das BGB regelt in dem Vorschriften zum Familienrecht ganz allgemein, dass entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig sind. Für chirurgische Eingriffe am Penis ohne jegliche medizinische Grundlage soll das im Spezialfall von nicht-einwilligungsfähigen Jungen nicht gelten. Hier wird nicht einmal in jedem Fall verlangt, dass der Operateur Arzt ist oder mit Betäubungsmitteln zur Schmerzausschaltung umgehen darf. DIese Vorschrift gibt es seit Ende 2012.

Schächtung eines Huhns

Schächtung eines Huhns, Quelle: WikiCommons, Nutzer Yofial

Ein ähnliches Problem haben allerdings auch Tiere, hiermit ist nicht etwa das kupieren der Rute von Hunden gemeint, sondern qualvolle Methoden der Tötung zum Verzehr. Manche religiösen Riten verlangen, dass Tiere engegen den Regeln des Tierschutzrechts getötet werden, also bei lebendigem Leibe und vollem Bewusstsein ausbluten müssen. In Österreich ist 2012 das entsprechende Gesetz (durch § 4 des Bundesgesetzes zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes) gelockert worden. Es stellt nicht mehr vermeidbare Schmerzen bei der Tötung von Tieren unter Strafe, sondern ungerechtfertigte Schmerzen. Auch hier stellt sich wieder die Frage, was Religion alles rechtfertigen kann. Wie die Geschichte der deutschen Gesetzgebung zur Genitalverstümmelung von Jungen zeigt, offenbar viel zu viel. Vermeiden lässt sich das Leid bei der Beschneidung von Jungen beispielsweise ganz einfach dadurch, dass man derartige Riten unterlässt. Aber offenbar kann Religion geradezu reflexartig jeden Unsinn rechtfertigen.