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Tag Archives: Religion

Was macht eigentlich Missbrauch zu Missbrauch?

Am 03.11.2010 strahlte arte die Dokumentation “Und wenn’s ein Junge ist?”, im Original “Partly Private” von Danae Elon aus. Diese wird vom Sender als sehr persönlicher, witziger und sensibler Film über die Frage “Beschneiden oder nicht?” charakterisiert.

Persönlich und sensibel ist er wohl, die Witzigkeit hält sich allerdings sehr in Grenzen. Es handelt sich im Gegenteil ein bedrückendes und eindringliches Dokument der irrationalen Macht, die Beschneidung über Menschen hat, auch wenn Kopf und Bauch eigentlich wissen, dass es falsch ist.

Gegen Ende ihrer “Erkundungsreise” wohnt Danae Elon einer ultraorthodox-jüdischen Beschneidungszeremonie in der Grabstätte Abrahams in Hebron bei. Nicht nur der Penis des Babys, sondern auch die Szenen wurden geschnitten, daher dürften die wenigsten Fernsehzuschauer erfasst haben, was nach der eigentlichen Beschneidung vor sich geht, zumal es jegliches Vorstellungsvermögen sprengt.

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Vil forby omskjaering av gutter

Die Holländer haben die erfolgreicheren Fußballer und die ethischeren Ärzte, die Norweger die schnelleren Skiläufer und die mutigeren Medizinethiker.

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Niet snijden in gezonde kinderen!

Vor kurzem erteilte die amerikanische Kinderärztevereinigung AAP in einem neuen FGM-Positionspapier “milden” Formen von weiblicher Genitalverstümmelung ihren Segen und ist derzeit dabei, diese Einstellung auf scharfe internationale Kritik hin nach und nach zu revidieren.

Nun meldet sich von der anderen Seite des großen Teiches – und scheinbar aus einer vollkommen anderen Welt – die Königliche Ärztevereinigung unseres Nachbarlandes und Fußball-Intimfeindes Niederlande zum Thema Jungenbeschneidung zu Wort.

Die wesentlichen Schlussfolgerungen des KNMG-Positionspapiers:

  • es gibt keine überzeugenden Beweise, dass Beschneidung zur Vorbeugung von Krankheiten oder Hygiene hilfreich oder notwendig ist
  • inbesondere in Betracht von (medizinischen und psychologischen) Beschneidungskomplikationen ist Beschneidung nicht zu rechtfertigen, außer aus medizinischen / therapeutischen Gründen
  • nicht-therapeutische Beschneidung männlicher Minderjähriger steht im Konflikt mit dem Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit
  • Ärzte sollten Eltern, die Beschneidung in Betracht ziehen, entsprechend aufklären
  • es sollte ein Dialog zwischen Ärzten, Experten und den betroffenen Religionsgruppen stattfinden, mit dem Ziel, nicht-therapeutische Beschneidung männlicher Minderjähriger so weit wie möglich zu unterbinden
  • es gibt gute Gründe, nicht-therapeutische Beschneidung männlicher Minderjähriger zu illegalisieren, allerdings steht zu befürchten, dass sich dann gefährliche Untergrundpraktiken entwickeln

Hup Holland Hup!

Und wann erscheint die entsprechende Stellungnahme der organisierten deutschen Ärzteschaft?

Oder wollen sie ihre holländischen Kollegen (gemeinsam mit einigen standhaften Bremern) eines 10. Dezembers singen hören: “Ohne Deutschland fahr’n wir nach Paris“?

Wieder deutliche Worte aus Bremen – Bremens Ärzte sind gegen Wunschbeschneidungen bei Jungen

Schon im September 2009 warnte die kassenärztliche Vereinigung Bremen vor medizinisch unsinnigen Zirkumzisionen, jetzt werden sowohl die kassenärztliche Vereinigung als auch die Landesverbände der Kinder- und Jugendärzte, Urologen und Kinderchirurgen deutlicher:

Die KVHB und die Berufsverbände stellen fest, dass

eine Zirkumzision ohne medizinische Indikation, also etwa aus religiösen Motiven, nicht zu Lasten der Kasse abgerechnet werden darf. Auch eine Überweisung zur OP ohne medizinische Begründung ist unzulässig. Die einzige Indikation, die eine Zirkumzision rechtfertigen kann, ist die manifeste Phimose; in der Regel sollte der OP allerdings ein konservativer Behandlungsversuch mit Steroid- oder Östrogencreme vorangegangen sein. Zirkumzisionen in den ersten drei Lebensjahren sind nur in Ausnahmefällen indiziert.

Außerdem berichten die Ärzteorganisationen von Ermittlungen der Krankenkasse wegen Auffälligkeiten bei Beschneidungen von Jungen, etwa der “Mitbeschneidung” von Geschwistern.

Nach Auffassung der KV Bremen und der übrigen Berufsverbände müsse der derzeitige Zustand, etwa Gefälligkeitsatteste zur medizinisch nicht indizierten Beschneidung auf Kassenkosten umgehend beendet werden, da dies strafbar sei. Ärzten wird empfohlen, Befunde und konservative Therapieversuche sorgfältig zu dokumentieren, da die Krankenkassen derartige Leistungen künftig verschärft überprüfen werden.

Ein Dank von mir nach Bremen!

Insbesondere sollte aber noch deutlicher darauf hingewiesen werden, dass nach Auffassung vieler Juristen und Mediziner auch eine privat gezahlte Zirkumzision strafbar ist, wenn sie medizinisch nicht indiziert ist und der Junge selbst in den Eingriff noch nicht wirksam einwilligen kann.

Links -ZWÖLF-

Hamburger Abendblatt: Ich bin Jude, die Vorhaut fehlt – Junge Juden in Deutschland

Femokratieblog: Diskussion zum MANNdat-Brief zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Frauenbeschneidung

med1: Der Arzt meinte, das Vorhautbändchen geht irgendwann von allein weg

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