Viele Krankenhäuser veröffentlichen einen strukturierten Qualitätsbericht gem. § 137 (1) SGB-V, so auch das Achenbach-Krankenhaus im brandenburgischen Königs Wusterhausen.

Sinn der Qualitätsberichte ist die Qualitätssicherung, wobei es auch um die Frage der indikationsbezogenen Notwendigkeit und Qualität der im Rahmen der Krankenhausbehandlung durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Leistungen geht.

Regelmäßige Leser von Phimose-Info Deutschland wissen, was Facharztstandard bei einer operativen Behandlung von Vorhautverengung bei Kindern ist, nämlich wenn möglich eine vorhauterhaltene Operation, die technisch weniger anspruchsvolle Entfernung der gesamten Vorhaut oder eines Teils der Vorhaut soll nur dann erfolgen, wenn die Eltern dies wünschen. Dies kann man auch in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Urologie nachlesen.

Was aber ist von einem Qualitätsbericht zu halten, aus dem hervorgeht, dass in 96 % der Fälle keine vorhauterhaltene Operation durchgeführt wurde und sich der “Qualitätsbericht” letztlich darin erschöpft, die Anzahl der entfernten Vorhäute aufzuzählen? Gibt es dort Probleme im Qualitätsmanagement? Oder neigen brandenburgische Eltern vermehrt dazu, ihren Söhnen die Vorhaut nicht zu gönnen?

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