Diese Frage müsste sich eigentlich jeder stellen, der von dem Fall eines 8jährigen Jungen aus Hamburg gelesen hat:
Seine muslimischen Eltern wollten ihn rituell beschneiden lassen. Das allein ist streng genommen schon schlimm genug.
Noch schlimmer war aber, wie genau das dann auch geschehen ist. Ein 35jähriger Arzt wollte eine koreanische Beschneidungsklemme verwenden, die Eltern waren damit nicht einverstanden, es kam zum Streit und die Eltern haben ihre Einwilligung zurückgezogen. Ab dann ging es ganz schnell. Ohne ausreichende Betäubung wurde dem 8jährigen, der schreiend um sich geschlagen hat, die Vorhaut abgeschnitten.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat den Arzt angeklagt, das Amtsgericht hat das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage von nur 2.000 Euro wieder eingestellt. Vermutlich wird der Fall die Gerichte aber weiter beschäftigen, die Anwältin der Eltern prüft nämlich, ob sie zivilrechtlich gegen den Arzt vorgehen will.
Was wäre nun aber gewesen, wenn der 8jährige Junge ein Mädchen gewesen wäre? Wenn die Eltern aus religiöser Überzeugung die Kitzlervorhaut hätten entfernen lassen wollen? Ein Eingriff der genauso sinnlos und schmerzhaft ist? Wären die Eltern mit einem blauen Auge davongekommen? Und wäre der Arzt unbestraft geblieben?
Sicherlich provokante Fragen, sie drängen sich aber förmlich auf.
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