Es gibt Unternehmen, die möchten von vornheerin in unguter Erinnerung bleiben. Es gibt aber auch Unternehmen, die einen recht unwürdigen Abgang hinlegen und dann in unguter Erinnerung bleiben. Die Quelle AG i.I. ist so ein Kandidat.
In wirtschaftlich guten Zeiten läuft alles, außer dass das Preisniveau unmöglich ist und der preisvergleichende Kunde allenfalls dann etwas bestellt, wenn es Zusatzleistungen wie Boni, Rabatte, Provisionen oder kostenlosen Versand gibt.
Ich muss zugeben, bei 7 Euro Provision, versandkostenfreier Lieferung und keinem Mindestbestellwert bin ich schwach geworden und habe für rd. 30 Euro etwas bestellt. Und es ist klar, was jetzt kommt, die Provision hat der vorläufige Insolvenzverwalter natürlich nicht bezahlt. Das ist verständlich, es handelt sich um eine Forderung gegen die Insolvenzmasse.
Aber jetzt wirds dreist. Was für meine Provisionsforderung gilt, gilt auch für die Kaufpreisforderung der Quelle AG, die Forderung in Höhe von etwa 30 Euro ging nämlich mit Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über, geregelt ist das in § 80 der Insolvenzordnung. Und § 81 Insolvenzordnung regelt gleich, was passiert, wenn die Quelle AG trotzdem über die Forderung verfügt, sie also beispielsweise abtritt. Die Abtretung ist dann unwirksam. Und genau so eine Abtretung hat die Quelle AG versucht.
Aber nicht an irgendjemanden, und auch nicht schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an eine Factoring-Bank, wie in der Regenbogenpresse ständig breitgetreten, nein an ein Ex-Tochterunternehmen im Arcandor-Konzern, die Universum Inkasso GmbH in Frankfurt. In einer Nacht- und Nebelaktion ging das Inkassoutnernehmen über zwischengeschaltete Unternehmen mit Phantasienamen wie etwa Valovis, gegründet bei der vorhergehenden Fast-Pleite von Arcandor, auf den Pensionsfonds von KarstadtQuelle-Mitarbeiter über. Und nach der verqueren Meinung der Inkassomitarbeiter damit auch meine 30 Euro, die in Wirklichkeit zur Insolvenzmasse gehören und auf die Gläubiger der Quella AG aufzuteilen ist. Irgendwie logisch, dass die Mitarbeiter diese Meinung vertreten, denn von irgend etwas müssen die Betriebsrenten ja in Zukunft bezahlt werden.
Ich habe mich jedenfalls geweigert zu zahlen, denn eine solche Zahlung hätte, weil ich von der Insolvenz wusste, nicht schuldbefreiend sein kann, der Insolvenzverwalter könnte – zu Recht – erneut die Hand aufhalten, auch das ist geregelt, und zwar in § 82 der Insolvenzordnung.
Was dann kam, war ein unwüdiger Klamauk, schon die Quelle AG i.I. hat eigenen Angaben zufolge 45 Euro Kosten für Mahnungen gehabt, die Universum Inkasso GmbH setzten noch einen oben drauf und so wollte man jetzt insgesamt etwa 120 Euro von mir haben, denn (Zitat) “die Forderung wurde zu Recht abgetreten”, selbst einen Mahnbescheid hat man beantragt, über knapp 174 Euro. Auf die mündliche Verhandlung nach meinem Widerspruch habe ich mich richtig gefreut. Aber auch da wurde ich wieder entäuscht, diesmal vom Hausanwalt der Universum Inkasso GmbH, Herrn Peter Neumeyer:
Mittlerweile hat Universum Inkasso durch seinen Rechtsanwalt Peter Neumeyer erklären lassen, dass eine Forderung gegen mich nicht besteht. Trotzdem bleibt mir der Verein in schlechter Erinnerung. Auch hätte die Universum Inkasso die ganze Geschichte billiger haben können.