Wie Dr. Holm Putzke in der “Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik” eine Dissertation von Jochen Schneider auseinandernimmt und es dabei nicht nur auf “fehlende Satzzeichen” und “massenhaft auftretende Rechtschreibfehler” absieht.
Aber auch er kommt zu folgendem Schluss:
Bei aller Kritik darf und soll nicht vergessen werden, dass Schneider intuitiv die meines Erachtens richtigen Ergebnisse gefunden hat: Religiöse Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Jungen erfüllen den Straftatbestand der Körperverletzung.
(via ballmann (offline))