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Tag Archives: Arzt

Es wird diskutiert

Medizinisch nicht indizierte Beschneidungen bei Männern und Jungen sind – auch in der medizinischen Fachwelt – umstritten. Es spricht eigentlich nichts für diesen Eingriff, dafür aber einiges dagegen. Trotzdem handelt es sich um ein lohnendes Geschäft, dass einige Ärzte nutzen um ihre Kapazitäten besser auszulasten.

Zu einem ärztlichen Eingriff – nicht nur zu einem Heileingriff – gehört auch eine wirksame Einwilligung, die ein ausführliches Auführliche Aufklärung über die Notwendigkeit des Eingriffs und seine Risiken beinhaltet. An dieser Stelle fangen einige Ärzte an zu schummeln. Sie reden die Risiken klein und behaupten, der Eingriff habe medizinische Vorteile.

So heißt es etwa auf einer Internetseite eines Arztes, der Beschneidungen ohne Vorliegen einer Indikation bei erwachsenen Männern anbietet:

Ist eine Beschneidung für die Gesundheit von Vorteil?  Diskutiert werden folgende Punkte:      Verbesserte Hygiene     evtl. Verringerung der Gefahr von Entzündungen der ableitenden Harnwege     Verringerung der Gefahr der Übertragung von Krankheiten

Patienteninformation eines Arztes auf seiner Homepage

Die Frage, ob denn eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung für die Gesundheit von Vorteil sei, ließe sich ganz einfach beantworten. Nahezu alle ärztlichen Fachorganisationen auf der Welt beantworten diese ganz einfach mit einem nein. Abseits steht die AAP, eine US-Amerikanische Organisation von Kinderärzten, die seit Jahr und Tag darüber streitet, ob mögliche Vorteile zumindest das unstreitig bestehende Operationsrisiko gerade noch aufwiegen.

Unser Arzt dagegen weicht aus. Statt die Frage klar (mit nein) zu beantworten, informiert er darüber, was angeblich diskutiert wird. Den Stand dieser Diskussion verschweigt er aus gutem Grund, denn eine medizinisch nicht indizierte Entfernung der Vorhaut verbessert weder die Hygiene noch reduziert sie Harnwegsinfektionen. Und auch die Gefahr der Übertragung von Krankheiten bleibt in etwa gleich, denn es ist erstaunlich gering. Statistiken lassen allerdings vermuten, dass das Risiko eher ansteigt, als dass es sinkt. Darüber wird in der Tat diskutiert.

Fraglich ist aber immer noch, warum der Arzt die Frage auf seiner Homepage nicht beantworten möchte.

Wenn einem die Argumente ausgehen

Dass die Argumente religiöse Eiferer immer absonderlicher werden, wenn der Rechtstaat blutige Rituale infrage stellt, ist bekannt. Der Vergleich mit einer lebensnotwendigen Herzoperation hinkt eben, wenn es um die Rechtfertigung von medizinisch nicht-indizierte Operationen etwa an Säuglingen und Kleinkindern geht.

Allein die Tatsache, dass ein unabhängiges Gericht die allein religiös motivierte Beschneidung eines vierjährigen Jungen als vollendete Körperverletzung subsumiert führt bei muslimischen Ärzten, welche die Eingriffe mitunter selbst bislang vorgenommen haben und jetzt absagen mussten zu einer regelrecht erschreckenden aber zugleich auch erschreckend leicht durchschaubaren “Argumentation”:

Wir sollten uns nicht auf die Operation konzentrieren, sondern diese als Bestandteil des Glaubens sehen [...]

Vielen Dank, Hikmet Ulus, es geht bei der Beschneidung also garnicht so sehr um die Operation. Deshalb also sollte sie erlaubt sein!?

Patient stirbt bei unnötiger OP – Arzt in U-Haft

Wer Phimose-Info Deutschland kennt, der kennt auch unnötige Operationen, schließlich sind die meisten Operationen an den Vorhäuten deutscher Jungen und Männer medizinisch nur schwer zu begründen. Ob es bei diesem Fall aus Wolfsburg auch um Operationen an der Vorhaut geht, ist noch nicht klar. Jedenfalls sitzt seit Freitag, dem 4. November 2011 ein Arzt in Untersuchungshaft, der Diagnosen erfunden haben soll um entsprechende Operationen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Einer seiner Patienten soll eine solche OP nicht überlebt haben.

Um welchen Arzt es sich handelt, wollen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht verraten, die Presse fängt aber schon an zu spekulieren. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen gießt etwas Öl ins Feuer und verrät, dass es wohl kein Allgemeinmediziner und auch kein Internist war.

Ich persönlich tippe einfach mal auf diesen Herrn.

Warum eine fehlende Vorhaut heutzutage angeblich gar nicht schlimm ist

Immer wieder suchen Befürworter der Beschneidung Gründe, berechtigte Vorbehalte gegen die Beschneidung von Jungen kleinzureden, zu marginalisieren.

Ganz plump sagen manche, das wäre halt nicht so schlimm, “sowas” haben ja viele Jungen. Mit “sowas” ist dann wohl das Ergebnis der operativen Behandlung einer Vorhautverengung gemeint. Der Münchner Autor und Kinderarzt Dr. Nikolaus Weißenrieder und seine Mitauutoren sehen die Häufigkeit solcher therapiebedürftiger Vorhautverengungen bei ca. 1-3 von einhundert Junegn, wobei sie einräumen müssen, dass etwa 70% dieser Fälle garkeiner operativen Therapie bedürfen. Bleibt ein Bodensatz von unter einem Prozent. Diesen Jungen kann dann etwa mit einer triplen Inzision geholfen werden. Oder – und das meinen diese Leute ganz ernst – man schneidet die Vorhaut einfach ab, denn das stellt “heutzutage kaum noch ein Problem” dar.

Warum denn nicht, und warum nur heutzutage, werden sie sich jetzt sicher zurecht fragen. Gut, die Begründung klingt jetzt absolut albern, aber wir haben ja Meinungsfreiheit:

das dementsprechende Aussehen [ist] sowohl bei Mädchen wie bei Jungen hinreichend bekannt [...] und akzeptiert.

Eine interessante und vollkommen unbelegte Hypothese. Wissenschaftliches Arbeiten geht anders.

Nicht-Einwilligung in die OP ist gebührenpflichtig – glaubt Dr. Wagnitz

Dr. Wagnitz ist Urologe in Potsdam. Er bietet in seiner Praxis ambulante Operationen an. In seinen Hinweisen zu eben solchen Operationen finden sich folgender Sätze:

4. Unbedingt beachten: Ohne unterschriebenen Aufklärungsbogen kann die OP aus juristischen Gründen nicht durchgeführt werden und wird zwangsläufig abgesetzt. In diesem Falle entstehen Ihnen Gebühren für den Ausfall der OP-Zeit (auch vom Narkosearzt).

Will er seine Patienten etwa unter Druck setzen und eine für den Kassenpatienten kostenfreien Eingriff auch für den Fall durchsetzen, dass der Patient es sich anders überlegt hat? Das könnte man durchaus als Nötigung auffassen.

Es ist nun aber so, dass ein Eingriff erstmal eine Einwilligung voraussetzt. Diese kann durch Unterschrift auf einen solchen Aufkläörungsbogen erklärt werden, aber auch mündlich. Letzteres wäre im Zweifel schwer zu beweisen und so stellt Dr. Wagnitz auf eine schriftliche Einwilligung ab. Wird eine solche erst garnicht gegeben oder aber später widerrufen, dann darf der Arzt nicht operieren und natürlich auch nichts berechnen. Der Patient gerät also dadurch, dass der in die OP nicht einwilligt auch nicht in einen – eine Schadensersatzpflicht auslösenden – Annahmeverzug.

Anders sieht es nur aus, wenn ein Ausfallhonorar ausdrücklich zwischen Arzt und Patient vereinbart war.

Dies dürfte meiner Auffassung nach aber im Fall einer ambulanten Operation nur möglich sein, wenn in die Operation als solche eingewilligt wurde, denn über was sollte ansonsten eine Vereinbarung getroffen worden sein?

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