Donnerstag, 17. Mai 2012
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Category: Recht

Nervende Unterwäscheverkäufer: Beschneidungsunterhosen

Nein, ich habe keine Probleme beim Wäschekauf, das Problem um dass es hier geht, ist anderer Natur.

Seit etwa Mitte Oktober 2009 versucht ein Unternehmen, dass Beschneidungssunterhosen unters Volk bringen möchte, mit Phimose-Info Deutschland ins Geschäft zu kommen. Wir sollen Links dorthin setzen, über die eigenartigen Schlüpfer im redaktionellen Teil berichten. Zuletzt hat man uns sogar Geld für eine Verlinkung oder Bannereinblendungen geboten.

Phimose-Info Deutschland ist standhaft geblieben und hat schon aus rein ethischen Erwägungen eine Kooperation nie in Betracht gezogen.

Wenn es um medizinisch fragwürdige Eingriffe geht, sind wir eigen. Wenn ganz offen auf lieferbare Spezialunterhosen mit Lüftungsschlitzen in Kindergrößen und potentielle Nutzer muslimischen Glaubens verwiesen wird, dann ist klar, dass es hier nicht um ein medizinisches Hilfsmittel für Phimose-Patienten geht sondern um Geldmacherei mit religiös motivierter Knabenverstümmelung. Vergleichbare Produkte kosten in der Türkei schließlich nur rund ein Viertel.

Wenn dann auf der Internetseite dieses Anbieters über angebliche Vorteile von Beschneidungen berichtet wird und die aus der Türkei importierten Schlüpfer angeblich auch noch das Selbstbewusstsein frisch operierter Jungen erhöhen sollen, dann kann man eigentlich nur noch an der Ernsthaftigkeit des Produktes zweifeln und ich gebe ganz offen zu, am Anfang dachte ich, es handelt sich um eine gut gemachte Satire. Mitunter lehnt man sich sogar so weit aus dem Fenster, dass man behauptet, das Tragen eines solchen Schlüpfers sei medizinisch indiziert. Wäre dem so, dann würden die gesetzlichen Krankenkassen diese Höschen wohl als Hilfsmittel erstatten. Ehrlich gesagt ein vollkommen absurder Gedanke.

Alles nicht so schlimm. Auch nicht, dass dieses Unternehmen sich mit drei unterschiedlichen Accounts ausgerechnet im Forum von Phimose-Info Deutschland, einem Portal mit Informationen gegen medizinisch fragwürdige Beschneidungen von Jungen, anmelden musste, vollkommen sinnfreie Kommentare in unserem Blog hinterlässt und – natürlich – Follower von Phimose-Info Deutschland auf Twitter ist war.

Lange genug habe ich diese Emails mit teils vollkommen absurdem Inhalt einfach ignoriert und auf die Anfrage nach einem Linkkauf letztlich ganz sachlich geantwortet:

auf Ihre Anfrage hin teile ich Ihnen mit, dass eine Kooperation – auch durch Link- oder Bannerschaltung – nicht in Betracht kommt.
Ich bitte auch, von zukünftigen Kontaktaufnahmen Abstand zu nehmen.

Jetzt kam die nächste Email und ich frage mich, welcher der beiden Sätze da auch nur ansatzweise mißverständlich gewesen sein könnte.

Und weil ich auch gern mal das letzte Wort haben möchte, gibt es jetzt noch einen ganz interessanten Link zum Thema Widerrufsrecht bei gebrauchter Unterwäsche.

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    Nun meldet sich von der anderen Seite des großen Teiches – und scheinbar aus einer vollkommen anderen Welt – die Königliche Ärztevereinigung unseres Nachbarlandes und Fußball-Intimfeindes Niederlande zum Thema Jungenbeschneidung zu Wort.

    Die wesentlichen Schlussfolgerungen des KNMG-Positionspapiers:

    • es gibt keine überzeugenden Beweise, dass Beschneidung zur Vorbeugung von Krankheiten oder Hygiene hilfreich oder notwendig ist
    • inbesondere in Betracht von (medizinischen und psychologischen) Beschneidungskomplikationen ist Beschneidung nicht zu rechtfertigen, außer aus medizinischen / therapeutischen Gründen
    • nicht-therapeutische Beschneidung männlicher Minderjähriger steht im Konflikt mit dem Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit
    • Ärzte sollten Eltern, die Beschneidung in Betracht ziehen, entsprechend aufklären
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    Aber jetzt wirds dreist. Was für meine Provisionsforderung gilt, gilt auch für die Kaufpreisforderung der Quelle AG, die Forderung in Höhe von etwa 30 Euro ging nämlich mit Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über, geregelt ist das in § 80 der Insolvenzordnung. Und § 81 Insolvenzordnung regelt gleich, was passiert, wenn die Quelle AG trotzdem über die Forderung verfügt, sie also beispielsweise abtritt. Die Abtretung ist dann unwirksam. Und genau so eine Abtretung hat die Quelle AG versucht.

    Aber nicht an irgendjemanden, und auch nicht schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an eine Factoring-Bank, wie in der Regenbogenpresse ständig breitgetreten, nein an ein Ex-Tochterunternehmen im Arcandor-Konzern, die Universum Inkasso GmbH in Frankfurt. In einer Nacht- und Nebelaktion ging das Inkassoutnernehmen über zwischengeschaltete Unternehmen mit Phantasienamen wie etwa Valovis, gegründet bei der vorhergehenden Fast-Pleite von Arcandor, auf den Pensionsfonds von KarstadtQuelle-Mitarbeiter über. Und nach der verqueren Meinung der Inkassomitarbeiter damit auch meine 30 Euro, die in Wirklichkeit zur Insolvenzmasse gehören und auf die Gläubiger der Quella AG aufzuteilen ist. Irgendwie logisch, dass die Mitarbeiter diese Meinung vertreten, denn von irgend etwas müssen die Betriebsrenten ja in Zukunft bezahlt werden.

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    Schreiben des Hausanwaltes der Universum Inkasso GmbH

    Schreiben des Hausanwaltes der Universum Inkasso GmbH

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    Häh?

    Man traut der derzeitigen Chaosregierung in der Prä-NRW-Wahl-Paranoia ja so einiges zu, aber wo kommt DAS denn her?

    Man muss den einleitenden Satz der heutigen Pressemeldung des Bundesjustizministeriums schon ganz genau lesen: Nicht die Rücknahme der Erklärung der Kinderrechte wird verkündet, sondern die Rücknahme der Erklärung zur Kinderrechtekonvention, genauer gesagt einer Vorbehaltserklärung zu Sorgerecht, Rechtsbeistand, illegaler Einreise und Kindersoldaten.

    “Heute ist ein großer Tag für die Kinderrechte”, jubelt Frau Leutheusser-Schnarrenberger in der Pressemitteilung. Mit der Rücknahme werde deutlich, dass Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achte und schütze. Sie erwarte das klare Signal, dass dem Kindeswohl Vorrang gebührt: “Kinder haben Rechte – und sie haben diese Rechte ohne Vorbehalte, ohne Wenn und Aber.”

    Aha.

    Unerklärte Vorbehalte muss man dabei ja nicht  erwähnen. So wie den, dass man sich außerstande sieht, die körperliche Unversehrtheit von männlichen Kindern zu gewährleisten.


     

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    • admin: Es kommt auf den Zeitpunkt der Abtretung an, insbesondere darauf, ob der Insolvenzverwalter oder der...
    • Monique: Hallo, heißt das: Schulden, die man bei Quelle hat und a.d. Universum Inkasso abgetreten wurden –...

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