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Verbindliche Standards gegen Missbrauch

Verbindliche Standards für die Prävention von Kindesmissbrauch hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) jetzt angekündigt. Das ist löblich.

Von großer Bedeutung soll auch die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen selbst sein. Jugendliche müssen darüber aufgeklärt werden, was sexuelle Gewalt überhaupt sei, wie sich xexuelle Gewalt äußert und was man alles dagegen tun kann.

Staatliche Fördermittel für Jugendeinrichtungen soll es künftig nur dann geben, wenn bestimmte Vorkehrungen getroffen werden.

Ein Vorschlag der Ministerin:

“Wir müssen entscheiden, wann mehrere Erwachsene anwesend sein müssen und wann sie gar nichts bei Kindern und Jugendlichen zu suchen haben, etwa beim Duschen.”

Das erinnert mich ganz ganz dunkel an einen Namensvetter von Frau Schröder. Der war vor gut 20 Jahren Sozialpädagoge an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule in Berlin. Sein Interesse galt der Kontrolle von Badehosen, genauer gesagt dem Ausziehen derselben vor dem Duschen. Man konnte meinen, er war ein Freund der Freikörperkultur, ein Voyeur oder was weiß ich nicht alles.

Hab ich jetzt einen neuen Skandal aufgedeckt? Ach ne, seiner Meinung nach war das vollkommen normal, mitgeduscht hat er auch nicht, nur ein bißchen geguckt und an anderen Schulen soll es, zumindest verbal, noch “schärfer” zugegangen sein.

Aber vielleicht begreift Frau Schröder jetzt, dass das Problem nicht mit dem Streichen von Zuschüssen bei privaten Organisationen oder freien Trägern allein zu lösen ist. Auch staatliche Einrichtungen mischen bei zumindest unterschwelliger sexualisierter Gewalt ganz gewaltig mit.

Verengt, aufgepolstert, glatt rasiert

Nein, es geht nicht um Vorhautverengung: Der österreichische “Standard” berichtet über einen Gynäkologenkongress in Salzburg.

Das, was, wenn es ohne Einwilligung der Opfer in Dritte-Welt-Staaten und auf der arabischen Halbinsel durchgeführt wird, als Genitalverstümmelung gilt und hierzulande als eigener Straftatbestand definiert werden soll, ist etwas, was sich viele Frauen in abgewandelter Form wünschen um “normal” auszusehen, einem Schönheitsideal zu entsprechen, dass die Natur nicht kennt.

Es stellt sich wieder die Frage, wo hört Verstümmelung auf, wo fangen “normale” Schönheitsoperationen an.

Die geplante Änderung der Strafgesetzbuches schließt nämlich Einwilligungen in “weibliche Genitalverstümmelungen durch Beschneidung” zumindest dem Wortlaut nach aus, das Verkürzen der Klitorisvohaut, eine Form der Frauenbeschneidung, gehört jedoch zum mittlerweile gewünschten Standardprogramm einiger Patientinnen. Ganz besonders stellt sich jedoch die Frage, warum wünschen sich so viele Frauen einen derartigen Eingriff?

Deutschland nimmt Kinderrechte zurück

Häh?

Man traut der derzeitigen Chaosregierung in der Prä-NRW-Wahl-Paranoia ja so einiges zu, aber wo kommt DAS denn her?

Man muss den einleitenden Satz der heutigen Pressemeldung des Bundesjustizministeriums schon ganz genau lesen: Nicht die Rücknahme der Erklärung der Kinderrechte wird verkündet, sondern die Rücknahme der Erklärung zur Kinderrechtekonvention, genauer gesagt einer Vorbehaltserklärung zu Sorgerecht, Rechtsbeistand, illegaler Einreise und Kindersoldaten.

“Heute ist ein großer Tag für die Kinderrechte”, jubelt Frau Leutheusser-Schnarrenberger in der Pressemitteilung. Mit der Rücknahme werde deutlich, dass Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achte und schütze. Sie erwarte das klare Signal, dass dem Kindeswohl Vorrang gebührt: “Kinder haben Rechte – und sie haben diese Rechte ohne Vorbehalte, ohne Wenn und Aber.”

Aha.

Unerklärte Vorbehalte muss man dabei ja nicht  erwähnen. So wie den, dass man sich außerstande sieht, die körperliche Unversehrtheit von männlichen Kindern zu gewährleisten.

Qualifikation

Ärzte haben es nicht leicht. Das Studium und auch die praktische Ausbildung reichen nicht aus, um zum Halbgott in Weiß zu werden.

Dies musste ein mutmaßlicher Drogendealer aus Sierra Leona am eigenen Leib erfahren, denn er starb 2004 beim Einsatz von Brechmittel, dass ihm du Beweissicherungszwecken von einem Bremer Polizeiarzt verabreicht wurde.

Der Afrikaner fiel ins Koma und starb. Der Arzt habe sich vieler Pflichtversäumnisse schuldig gemacht, aber aus Mangel an Qualifikation nicht vorhersehen und erkennen können, dass sich der Gesundheitszustand des Mannes lebensbedrohlich verschlechterte. Der Arzt wurde freigesprochen.

Heute hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben.

Es klingt aber wirklich reichlich absurd, dass mangelnde Qualifikation eines Arztes zur Straffreiheit führen kann.

Die Männlichkeit der Türken

Darüber, wie junge Türken “zu Männern gemacht” werden, haben wir hier hier schon häufiger berichtet.

Ein Buch mit dem Titel “Zum Mann gehätschelt. Zum Mann gedrillt” beschäftigt sich jetzt etwas intensiver mit den wichtigsten Stationen des Mannwerdens in der Türkei und die brutale Wirklichkeit der Kinderbeschneidung in einem Land, dass der EU beitreten will.

Interessant natürlich, wie immer, die rechtfertigenden Kommentare der “glücklich Beschnittenen”, der Betroffenen. Rassismuskeule inbegriffen. Beispiel gefällig?

Beschneidung ist nicht nur auf Türken bezogen, sondern gilt im gesamten islamischen Raum und nur für Maenner. Beschneidung von Maedchen ist Verstümmelung und wird nur in Afrika praktiziert, beruht offensichtlich auf Rhiten der vorislamischen Zeit. Ausserdem gibt es die Tradition der Beschneidung auch bei den Juden [...]

Tja, wie war das mit der Frauenbeschneidung in Kurdistan? Entschuldigung, in Südostanatolien?

Richtig, Irakisch-Kurdistan liegt zwar nicht in Afrika, Mädchenbeschneidung ist dort aber trotzdem an der Tagesordnung. Kann ja mal passieren. Und im türkischen Teil Kurdistans? Da hat man einfach noch nicht genauer nachgeguckt. Vielleicht verdrängt man das auch lieber, wie den Genozid an den Armeniern. Krieg ich jetzt ne Anzeige? Wegen Beleidigung des Türkentums vielleicht?

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