Samstag, 4. Februar 2012
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Category: Gelesen

Was ist eine Vorhaut wert – reloaded

Die Frage, was eine Vorhaut wert ist, stellt sich im Normallfall nicht. Mitunter kommt es jedoch vor, dass Ärzte wegen unnötiger oder missglückter oder von vornherein vollständig rechtswidriger Operationen ein Schmerzensgeld zu zahlen haben.

Diese Schmerzensgelder liegen regelmäßig im vierstelligen Bereich und sollen die erlittene Schmerzen und entstandenes Leid und auch die Tatsache, dass womöglich weitere Operationen notwendig sind, abgelten.

Ganz unverhofft hat es letztes Jahr den damals 5jährigen Nikola K. getroffen. Er sollte wegen wegen einer Warze am Fuß operiert werden, stattdessen hat Dr. Hisham Al-M. dem Jungen einfach die Vorhaut abgeschnitten.

Nachdem Al-M. sich auch gegenüber Nikolas Eltern nicht äußern wollte, wurde er wegen fahrlässiger Körperverlettzung angeklagt, erschien jedoch nocht vor dem Strafrichter. Staatsanwaltschaft und Gericht ließen Gnade vor Recht ergehen und es wurde kein Haftbefehl erlassen, sondern ein Strafbefehl, mit dem der gegen den “Schnippel-Doc” (Bild-Zeitung) zu einer “Geldstrafe auf Bewährung” in Höhe von 12.000 Euro festgesetzt wurde. Die Bewährungsauflage ist wahrhaft salomonisch, Al-M. muss, wen der Strafbefehl rechtskräftig wird, entweder 2.000 Euro an den Kinderschutzbund und 3.000 Euro an den kleinen Nikola zahlen oder 12.000 Euro Geldstrafe an die Staatskasse. Es bleibt abzuwarten, ob Al-M. gegen den Strafbefehl Einspruch einlegt.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main meint somit, dass eine Vorhaut 3.000 Euro wert ist.


Warum eine fehlende Vorhaut heutzutage angeblich gar nicht schlimm ist

Immer wieder suchen Befürworter der Beschneidung Gründe, berechtigte Vorbehalte gegen die Beschneidung von Jungen kleinzureden, zu marginalisieren.

Ganz plump sagen manche, das wäre halt nicht so schlimm, “sowas” haben ja viele Jungen. Mit “sowas” ist dann wohl das Ergebnis der operativen Behandlung einer Vorhautverengung gemeint. Der Münchner Autor und Kinderarzt Dr. Nikolaus Weißenrieder und seine Mitauutoren sehen die Häufigkeit solcher therapiebedürftiger Vorhautverengungen bei ca. 1-3 von einhundert Junegn, wobei sie einräumen müssen, dass etwa 70% dieser Fälle garkeiner operativen Therapie bedürfen. Bleibt ein Bodensatz von unter einem Prozent. Diesen Jungen kann dann etwa mit einer triplen Inzision geholfen werden. Oder – und das meinen diese Leute ganz ernst – man schneidet die Vorhaut einfach ab, denn das stellt “heutzutage kaum noch ein Problem” dar.

Warum denn nicht, und warum nur heutzutage, werden sie sich jetzt sicher zurecht fragen. Gut, die Begründung klingt jetzt absolut albern, aber wir haben ja Meinungsfreiheit:

das dementsprechende Aussehen [ist] sowohl bei Mädchen wie bei Jungen hinreichend bekannt [...] und akzeptiert.

Eine interessante und vollkommen unbelegte Hypothese. Wissenschaftliches Arbeiten geht anders.


Beschneidungsweltrekord?

Die philippinische Stadt Marikina versuchte am 7. Mai 2011, einen Beschneidungsweltrekord aufzustellen. Auf einem “Beschneidungsfest” wurde das traditionelle Männlichkeitsritual als kostenlose und “sichere” OP angeboten.

Am Nachmittag waren bereits 1.500 Jungen im Alter von 9 Jahren und älter beschnitten worden und es warteten immer noch viele darauf, an die Reihe zu kommen.

Der Bürgermeister Jose Fabian Cadiz war daher zuversichtlich, dass sie es nach der Herstellung des größten Paars Schuhe im Jahr 2002 zum zweiten Mal ins Guinnessbuch der Rekorde schaffen würden: “Wir haben alles aufgezeichnet, um ihnen die Daten zu schicken und hoffentlich anerkannt zu werden.”

Dies sind die beeindruckenden Bilder (Link) der jungen Menschen, denen Schmerz, Blut, OP-Risiken, Verlust der körperlichen Unversehrtheit und lebenslang reduzierte Sexualität kein zu hoher Preis für einen Eintrag im Guinnessbuch sind.

Herr Cadiz hat seine Rechnung allerdings ohne das Bewertungsteam von Guinness World Records gemacht. Auf der offiziellen Webseite wird erklärt:

“Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Beschneidungsveranstaltung auf den Philippinen am vergangenen Samstag angeblich von Guinness World Records anerkannt wurde.

Guinness World Records möchte klarstellen, dass es unter keinen Umständen diese Art von ‘Rekordversuch’ beobachtet, billigt oder zur Kenntnis nimmt. Die Organisatoren haben keine Zustimmung von Guinness World Records, unsere Marke in Verbindung mit dieser Veranstaltung zu verwenden, und jede Behauptung, dass die Veranstalltung offiziell anerkannt wird, wird abgelehnt werden.”

Verdammt noch mal!

Yesss!

Endlich beweist jemand Eier gegen diesen Irrsinn, ob er nun unter dem Mäntelchen von Religion, Tradition oder Gesundheitsprophylaxe vor sich geht!


Für Freiheitsrechte oder doch nur gegen “Spaßbremsen”?

Es ist was los im Lande Hessen. Die Gemüter entzünden sich an der Fragestellung, ob man am Osterwochenende, speziell am Karfreitag, tanzen darf.

Auf der einen Seite steht der Frankfurter Ordnungsdezernent Volker Stein – pikanterweise von der “Freiheitspartei” FDP – der das Verbot von Tanzveranstaltungen am Osterwochenende strikt durchsetzen will. Auf der anderen Seite versammelt sich eine Allianz von Entrüsteten über diese antiquierte Freiheitseinschränkung durch den Glauben einer gesellschaftlichen Minderheit. Eine entsprechende Online-Petition – initiiert von dem DJ Marcus “Marc Keen” Bender und unterstützt u.a. von der Frankfurter Rundschau und dem Hessischen Rundfunk – hat innerhalb weniger Tage mehrere tausend Unterschriften erhalten.

Tausende Menschen für eine progressive, säkulare Gesellschaft!

Tausende Aktivisten für negative Religionsfreiheit!

Das sollten doch tausende Gegner von religiöser Zwangbeschneidung sein!

Denn immerhin geht es dabei um ein wesentlich ernsthafteres Problem mit erheblich einschneidenderen Auswirkungen auf die persönliche Freiheit als durch das “Tanzverbot”:

  • Verletzung des universellen Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit
  • Schmerzen, Trauma und Risiken bis hin zum Tod
  • sexuelle Verstümmelung und Lusteinschränkung für das ganze Leben
  • an Minderjährigen, die nicht gefragt werden bzw. sich nicht wehren können

Das müsste doch Grund genug sein, um sich mindestens so aufzuregen wie über ein paar religiös erzwungene Abende mit “Langeweile” bzw. notgedrungener Alternativbeschäftigung im Jahr.

Natürlich glaube ich nicht daran, dass mehr als eine Handvoll der neuberufenen “Freiheitsrechtaktivisten” sich nach dem Tanzverbot auch gegen Jungenbeschneidung einsetzen würde. Säkularität und negative Religionsfreiheit schert die meisten der Petitenden doch einen feuchten Kehrricht, solange nicht ihre eigenen Belange betroffen sind.

Hier geht es nur darum, egoistisch ihre eigene freie Persönlichkeitsentfaltung – treffender wäre wohl “Spaßanspruch” – durchzusetzen, und seitens der Veranstalter natürlich um das eigene finanzielle Interesse.

Will mir jemand das Gegenteil beweisen?


Die Vorhaut bleibt eng – weil die Wehrpflicht weg ist …

Die Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e.V. (DGMG) trauert der Wehrpflicht nach. Nicht etwa, weil der Dienst in der Bundeswehr für die Gesellschaft wichtig wäre. Nein, wirklich falsch gedacht.

Die Ärztegesellschaft sorgt sich um die Männer im wehrpflichtigen Alter, denen jetzt ganz plötzlich etwas ganz wichtiges im Leben fehlt, nämlich die Musterung als eine Art Vorsorgeuntersuchung.

Machen wir uns nichts vor, wer in den letzten Jahren eine Musterung in einem Kreiswehrersatzamt erlebt hat, der kann dieser Erkenntnis nichts positives abgewinnen.

Sinn und Zweck der Musterung nach dem Wehrpflichtgesetz ist allein die Feststellung von Wehrdienstfähigkeit und militärischer Verwendungsfähigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung wird dem Wehrpflichtigen in aller Regel nur in schematisierter Form bekanntgegeben, einzelne Diagnosen wurden im Regelfall nur auf schriftliche Nachfrage, in vielen Fällen erst – wenn überhaupt – nach Androhung rechtlicher Schritte bekanntgegeben. Bei meiner Musterung und den von mir beantragten Überprüfungsuntersuchungen wurde jedenfalls nie seitens des Musterungsarztes Diagnosen erklärt und ich weiß aus diversen Gesprächen, dass es einer Vielzahl von Wehrpflichtigen nicht anders ging.

Auch wenn die DGMG eines ihrer Mitglieder, den Musterungsarzt Dr. Thomas Münch dahignehend zitiert, wonach er Phimose und Co. recht häufig diagnostiziert habe, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Bundeswehr die Phimose als Zustand ohne Krankheitswert einstuift, sie also keinerlei Einfluss auf das Musterungsergebnis hat. Wenn Dr. Münch adnn noch behauptet, er hätte wegen diverser Diagnosen eine Vielzahl von Wehrpflichtigen an Fachärzte überwiesen, so darf nicht übersehen werden, dass er diese Überweisung ausschließlich zum zwecke der Begutachtung nach dem Wehrpflichtgesetz durchführen kann und darf, also ausschließlich mit der Fragestellung inwieweit eine Diagnose bestätigt wird und inwieweit der Wehrpflichtige dadurch in der militärischen Verwendbarkeit eingeschränkt ist (Belastbarkeitsüberprüfung). Die Antwort auf diese Fragestellung erhält dann lediglich das Kreiswehrersatzamt und nicht der Wehrpflichtige. Auch wird die DGMG nicht ernsthaft behaupten können, dass Kreiswehrersatzämter junge Männer wegen einer Vorhautverengung zum Facharzt überwiesen haben. Dies wäre mangels Notwendigkeit nach den einschlägigen wehrrechtlichen Vorschriften schon schlichtweg rechtswidrig gewesen und hätte im Ergebnis nur dazu geführt, dass der Facharzt dem Kreiswehrersatzamt diese Diagnose bestätigt oder eben nicht.

Ernsthaft zu behaupten, durch die Aussetzung der Wehrpflicht ginge volljährigen Männern eine Vorsorgeuntersuchung verloren, ist schlichtweg absurd. Die Realität bei den Musterungen sah leider ganz anders aus, als sich die PR-Abteilung der DGMG das vorstellt. Aber der DGMG geht es ja eigentlich auch nicht um die Musterung sondern um Werbung für die von ihr erfundene Vorsorgeuntersuchung “U25″, die selbstredend privat zu bezahlen ist.

Dem Grunde nach mag die U25 auf rein freiwilliger Basis ja eine gute Idee sein, aber solche Werbemethoden und hinkende Vergleiche mit Zwangsuntersuchungen nach dem Wehrpflichtgesetz sind schlichtweg geschmacklos.


 

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