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Category Archives: FGM

Sie machen es sich zu einfach – Antidiskriminierungsstelle zu Jungenbeschneidung

Der Femokratieblog hat es gewagt, er hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gebeten, darzulegen, warum weibliche Beschneidung als Genitalverstümmelung unter Strafe gestellt werden soll, für die männliche Genitalverstümmelung jedoch keine über die Körperverletzung hinausgehende Regelung geplant ist.

Die Begründung der Antidiskriminierungsstelle ist – wie zu erwarten war – dünn.

Zwar werden Tatbestände aufgezählt, unter welchen Bedingungen eine Einwilligung in eine Beschneidung männlicher Kinder nicht wirksam ist, in der Sache jedoch bleibt man vage.

“In der Regel erheblich schwerwiegendere gesundheitliche Folgen” habe die weibliche Beschneidung. Eine Einwilligung sei grundsätzlich sittenwidrig, so dass eine Einwilligung ausscheidet. Freud´sche Fehlleistung oder hat man einfach keine bessere Idee gehabt? Jedenfalls liefert die Antidisktriminierungsstelle eine Begründung dafür ab, warum es gerade keiner Sonderregelung für Frauenbeschneidung bedarf.

Und wie die Beschneidung von Jungen unter den austalischen Ureinwohnern oder im afrikanischen Busch aussieht, darüber verliert man am besten kein Wort, schließlich hat auch diese erheblich schwerwiegendere gesundheitliche Folgen als eine Operation in einem mitteleuropäischen Krankenhaus. Die extremste Form der weiblichen Beschneidung wird einfach mit der “sanftesten” Variante der männlichen Beschneidung verglichen.

Ganz zurecht kommt der Femokratieblog zu folgendem Schluss:

Ein Umdenken ist weit und breit nicht in Sicht. Wie soll das auch funktionieren, wenn sich sogar Männer bei der Beschneidung von Jungen den westlichen Standard vorstellen. Das Jungen ebenso grausam verstümmelt werden wie Mädchen, das wollen die meisten Menschen doch gar nicht wissen. Mit Erzählungen kommt man da nicht weiter, die haben nur die Bilder der weiblichen Genitalverstümmelung aus dem Fernsehen im Kopf. Solange aber Medien über männliche Genitalverstümmelung viel weniger berichten als über die weibliche, solange wird ein umdenken nicht möglich sein.

Verengt, aufgepolstert, glatt rasiert

Nein, es geht nicht um Vorhautverengung: Der österreichische “Standard” berichtet über einen Gynäkologenkongress in Salzburg.

Das, was, wenn es ohne Einwilligung der Opfer in Dritte-Welt-Staaten und auf der arabischen Halbinsel durchgeführt wird, als Genitalverstümmelung gilt und hierzulande als eigener Straftatbestand definiert werden soll, ist etwas, was sich viele Frauen in abgewandelter Form wünschen um “normal” auszusehen, einem Schönheitsideal zu entsprechen, dass die Natur nicht kennt.

Es stellt sich wieder die Frage, wo hört Verstümmelung auf, wo fangen “normale” Schönheitsoperationen an.

Die geplante Änderung der Strafgesetzbuches schließt nämlich Einwilligungen in “weibliche Genitalverstümmelungen durch Beschneidung” zumindest dem Wortlaut nach aus, das Verkürzen der Klitorisvohaut, eine Form der Frauenbeschneidung, gehört jedoch zum mittlerweile gewünschten Standardprogramm einiger Patientinnen. Ganz besonders stellt sich jedoch die Frage, warum wünschen sich so viele Frauen einen derartigen Eingriff?

Bauen amerikanische Kinderärzte vor?

Vor kurzem wurde das neue Positionspapier der Vereinigung der amerikanischen Kinderärzte AAP zu weiblicher Genitalverstümmelung publiziert.

Diese neue Version enthält merkwürdige Relativierungen, die im Vergleich zu dem AAP-Positionspapier von 1999 eine Verschlechterung des Schutzes von Mädchen mit sich bringen.

Was bezwecken die amerikanischen Kinderärzte damit?

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Die Männlichkeit der Türken

Darüber, wie junge Türken “zu Männern gemacht” werden, haben wir hier hier schon häufiger berichtet.

Ein Buch mit dem Titel “Zum Mann gehätschelt. Zum Mann gedrillt” beschäftigt sich jetzt etwas intensiver mit den wichtigsten Stationen des Mannwerdens in der Türkei und die brutale Wirklichkeit der Kinderbeschneidung in einem Land, dass der EU beitreten will.

Interessant natürlich, wie immer, die rechtfertigenden Kommentare der “glücklich Beschnittenen”, der Betroffenen. Rassismuskeule inbegriffen. Beispiel gefällig?

Beschneidung ist nicht nur auf Türken bezogen, sondern gilt im gesamten islamischen Raum und nur für Maenner. Beschneidung von Maedchen ist Verstümmelung und wird nur in Afrika praktiziert, beruht offensichtlich auf Rhiten der vorislamischen Zeit. Ausserdem gibt es die Tradition der Beschneidung auch bei den Juden [...]

Tja, wie war das mit der Frauenbeschneidung in Kurdistan? Entschuldigung, in Südostanatolien?

Richtig, Irakisch-Kurdistan liegt zwar nicht in Afrika, Mädchenbeschneidung ist dort aber trotzdem an der Tagesordnung. Kann ja mal passieren. Und im türkischen Teil Kurdistans? Da hat man einfach noch nicht genauer nachgeguckt. Vielleicht verdrängt man das auch lieber, wie den Genozid an den Armeniern. Krieg ich jetzt ne Anzeige? Wegen Beleidigung des Türkentums vielleicht?

Es gibt nichts, was ernsthaft gegen unsere Bunderatsinitiative spricht

Recht vollmundig rechtfertigt der baden-württembergische Justizminister Goll seine Initiative gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Doch der – recht kurze – Gesetzentwurf hat so einige handwerkliche Fehler.

So soll er lauten, der neue Paragraph gegen Genitalverstümmelung:

§ 226a StGB – Genitalverstümmelung

(1) Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Dass männliche Personen von dieser Regelung nicht profitieren, wird vielerorts bereits kritisiert. Aber durch recht unscharfe Formulierungen verliert die Regelung an Gewicht. Was genau ist unter Verstümmelung zu verstehen? Im Allgemeinen ist eien Verstümmelung eine “als nachteilig bewertete, radikale Veränderung der Gestalt durch äußere Einwirkung” (Quelle: Wikipedia). Wer legt nun aber fest, was nachteilig ist? Die Frau? Der Richter?

Aber viel wichtiger ist doch die Frage, was eine Frau ist. Häufig werden 10- oder 12jährige Mädchen durch Beschneiderinnen verstümmelt. Sind diese Mädchen aber schon Frauen im Sinne des Strafgesetzbuches? Und weil auch Auslandstaten bestraft werden sollen, wer holt die afrikanischen oder asiatischen Beschneiderinnen nach Deutschland, um sie hier vor Gericht stellen zu können? Auf welcher Grundlage überhaupt, denn das Heimatland wird sie wohl kaum ausliefern. Und warum soll es keine Vorschrift geben, welche die Anstiftung oder Beihilfe unter Strafe stellt? Sollen die – doch in der Regel greifbaren – Eltern straffrei bleiben?

Da wird wohl das letzte Wort noch nicht gesprochen sein – oder die Idee verschwindet bis zum nächsten Wahlkampf wieder in der Versenkung.

Update: Mehr dazu auch beim Femokratieblog.

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