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Category Archives: Aufklärung

Zwangsbeschneidung ist wie eine Impfung

Die zwangsweise oder “routinemäßige” Beschneidung nichteinwilligungsfähiger Jungen beispielsweise im Säuglingsalter wird in weiten Telen Europas als unethisch angesehen. In den USA dagegen ist so etwas noch an der Tagesordnung, obwohl auch dort der Trend eindeutig ist und immer mehr Eltern ihre Söhne nicht auf derart grausame Art und Weise und ohne ausreichende Schmerzausschaltung verstümmeln lassen.

Gelegentlich findet man im Internet jedoch Menschen, die Vergleiche ziehen, die schlichtweg an der Realität vorbeigehen. Etwa der Vergleich zwischen Impfungen und verstümmelnden Eingriffen an den Penissen Neugeborener. Ihre Begründungen sind schwach, fehlerhaft, frei erfunden oder schlichtweg nicht vorhanden.

Dr. Brian Morris aus Australien ist so einer. In der Beschneidungsfetischisten-Szene sind seine “Ratgeber” für Eltern und Jugendliche sehr gefragt, ansonsten hört eigentlich niemand auf den Unsinn, den Herr Morris so verbreitet. Nur am Rande sei erwähnt, dass er nicht Doktor der Medizin ist, er ist Molekularbiologe.

Er philosophiert über das “richtige Alter” bei der Beschneidung und darüber, dass Eltern ja jedes Recht hätten, für ihre Kinder in solche unnötigen Eingriffe einzuwilligen, die rein ethisch mit Impfungen zu vergleichen sind.

Und schon sind wir beim Thema Impfungen. Diese sind wichtig, keine Frage. Aber der Kinderdoc ist bei Youtube auf ein Video gestoßen, dass so einige Fragen offen lässt. Die medizinische Assistentin bezeichnet er – durchaus zutreffend – als Metzgergehilfin und schon allein die Anzahl der unmittelbar aufeinanderfolgenden Impfungen als übertrieben.

Ich maße es mir totzdem nicht an zu behaupten, dass diese durchaus belastende Art des Impfens ethisch mit der Verstümmelung von Säuglingen vergleichbar ist. Letzteres ist nämlich eindeutig noch viel grausamer.

Denn sie wissen nicht, was sie tun …

Es zwar zwar sicherlich gut gemeint von Mutter Gaby R., als sie vor Jahren mit ihren Söhnen zum “Spezialisten” gegangen ist, um um eine angeblich vorhandene Vorhautverengung mit einem speziellen “Ruck” zu beheben. Aber eigentlich kann man sich nur wundern, was sie da schreibt.

Beim zweiten Sohn hat der “Ruck” des “Spezialisten” nämlich nicht funktioniert, vermutlich hatte nämlich zumindest der erste Sohn gar keine Vorhautverengung, sondern eine Vorhautverklebung. Aber was soll´s.

Jedenfalls musste der zweite Sohn deshalb ganz schnell unters Messer, sonst droht – so der Herr Professor – eines Tages Harnverhalt.

Ein Arzt wurde schnell gefunden und es musste natürlich ambulant gemacht werden, schließlich war aus Sicht der Mutter das Unterbleiben einer möglichst langen postoperativen Überwachung besser.

Und natürlich litt der zweite Sohn unter dem Anblick seines Penises, den er fortan wegen des nunmehr doch etwas ungewöhnlichen Äußeren ganz schlicht Schildkröte nannte: Gerade in der Pubertät musste er sich von Mitschülern wohl so einiges anhören aber auch da wusste Gaby R. Rat:

“Wir haben das mit Erkärungen wegen der Reinlichkeit und eben der Notwendigkeit wegen schwererer Komplikationen beim Harnlassen irgendwie zur Selbverständlichkeit mit Offenheit überbrückt”

Man fasst es nicht. Ob sie weiß, was sie da angerichtet hat? Zumindest irgendwie?

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Luca hat Phimose

Luca wird bald 2, er hat – wie die meisten Jungen in seinem Alter – einer Vorhaut, die sich nicht zurückschieben lässt. Luca hat eine Vorhautverengung, so einfach bringt es der Kinderarzt auf den Punkt. Leider hat er auch Entzündungen und deshalb “muß der Kleine Mann zur OP”. Das sagt jedenfalls der Kinderarzt.

Bei adeba.de sucht die Mutter nach Hilfe und gutgemeinte Ratschläge, die völlig neben der Spur sind, bekommt sie prompt:

“du mußt dir keine sorgen machen – es ist eine miniop und die kleinen stecken es gut weg.”

“Mein bester Freund wurde mit 4 deswegen operiert und erinnert sich einzig und allein an die ganzen Geschenke, die es gab”

Wie schön, dass der Urologe ihm jetzt eine Salbe verschrieben hat und guter Hoffnung ist, dass es nicht zur OP kommen muss und er sich auch künftig nur an Weihnachten und zum Geburtstag auf Geschenke freuen muss darf.

Verbindliche Standards gegen Missbrauch

Verbindliche Standards für die Prävention von Kindesmissbrauch hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) jetzt angekündigt. Das ist löblich.

Von großer Bedeutung soll auch die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen selbst sein. Jugendliche müssen darüber aufgeklärt werden, was sexuelle Gewalt überhaupt sei, wie sich xexuelle Gewalt äußert und was man alles dagegen tun kann.

Staatliche Fördermittel für Jugendeinrichtungen soll es künftig nur dann geben, wenn bestimmte Vorkehrungen getroffen werden.

Ein Vorschlag der Ministerin:

“Wir müssen entscheiden, wann mehrere Erwachsene anwesend sein müssen und wann sie gar nichts bei Kindern und Jugendlichen zu suchen haben, etwa beim Duschen.”

Das erinnert mich ganz ganz dunkel an einen Namensvetter von Frau Schröder. Der war vor gut 20 Jahren Sozialpädagoge an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule in Berlin. Sein Interesse galt der Kontrolle von Badehosen, genauer gesagt dem Ausziehen derselben vor dem Duschen. Man konnte meinen, er war ein Freund der Freikörperkultur, ein Voyeur oder was weiß ich nicht alles.

Hab ich jetzt einen neuen Skandal aufgedeckt? Ach ne, seiner Meinung nach war das vollkommen normal, mitgeduscht hat er auch nicht, nur ein bißchen geguckt und an anderen Schulen soll es, zumindest verbal, noch “schärfer” zugegangen sein.

Aber vielleicht begreift Frau Schröder jetzt, dass das Problem nicht mit dem Streichen von Zuschüssen bei privaten Organisationen oder freien Trägern allein zu lösen ist. Auch staatliche Einrichtungen mischen bei zumindest unterschwelliger sexualisierter Gewalt ganz gewaltig mit.

Wieder deutliche Worte aus Bremen – Bremens Ärzte sind gegen Wunschbeschneidungen bei Jungen

Schon im September 2009 warnte die kassenärztliche Vereinigung Bremen vor medizinisch unsinnigen Zirkumzisionen, jetzt werden sowohl die kassenärztliche Vereinigung als auch die Landesverbände der Kinder- und Jugendärzte, Urologen und Kinderchirurgen deutlicher:

Die KVHB und die Berufsverbände stellen fest, dass

eine Zirkumzision ohne medizinische Indikation, also etwa aus religiösen Motiven, nicht zu Lasten der Kasse abgerechnet werden darf. Auch eine Überweisung zur OP ohne medizinische Begründung ist unzulässig. Die einzige Indikation, die eine Zirkumzision rechtfertigen kann, ist die manifeste Phimose; in der Regel sollte der OP allerdings ein konservativer Behandlungsversuch mit Steroid- oder Östrogencreme vorangegangen sein. Zirkumzisionen in den ersten drei Lebensjahren sind nur in Ausnahmefällen indiziert.

Außerdem berichten die Ärzteorganisationen von Ermittlungen der Krankenkasse wegen Auffälligkeiten bei Beschneidungen von Jungen, etwa der “Mitbeschneidung” von Geschwistern.

Nach Auffassung der KV Bremen und der übrigen Berufsverbände müsse der derzeitige Zustand, etwa Gefälligkeitsatteste zur medizinisch nicht indizierten Beschneidung auf Kassenkosten umgehend beendet werden, da dies strafbar sei. Ärzten wird empfohlen, Befunde und konservative Therapieversuche sorgfältig zu dokumentieren, da die Krankenkassen derartige Leistungen künftig verschärft überprüfen werden.

Ein Dank von mir nach Bremen!

Insbesondere sollte aber noch deutlicher darauf hingewiesen werden, dass nach Auffassung vieler Juristen und Mediziner auch eine privat gezahlte Zirkumzision strafbar ist, wenn sie medizinisch nicht indiziert ist und der Junge selbst in den Eingriff noch nicht wirksam einwilligen kann.

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