(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
(4) Die Definition von Menschen gemäß der vorstehenden Absätze (1) und (2) sowie die Zuerkenntnis von Grundrechten nach Absatz (3) umfasst nicht minderjährige Jungen, deren Eltern oder einzelne Elternteile jüdischen oder muslimischen Glaubens, afrikanischer, nordamerikanischer, australischer, neuseeländischer, britischer, südkoreanischer, philippinischer, polynesischer oder melanesischer Herkunft sind oder aus beliebigen anderen, nicht aus Religion oder Herkunft herzuleitenden, Gründen eine Genitalbeschneidung ohne medizinische Notwendigkeit durchführen lassen möchten.
(Dies ist ein satirischer Beitrag. Das Kabinett hat keine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, sondern lediglich ein Gesetz zur Legalisierung von Jungenbeschneidung, das in der Konsequenz auf diese Grundgesetzänderung hinausläuft. Es macht Jungen zum Freiwild elterlicher Beschneidungswünsche, während keinerlei Kontrolle der daran geknüpften, ohnehin schon minimalen und windelweichen Bedingungen vorgesehen ist.)