Die Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e.V. (DGMG) trauert der Wehrpflicht nach. Nicht etwa, weil der Dienst in der Bundeswehr für die Gesellschaft wichtig wäre. Nein, wirklich falsch gedacht.

Die Ärztegesellschaft sorgt sich um die Männer im wehrpflichtigen Alter, denen jetzt ganz plötzlich etwas ganz wichtiges im Leben fehlt, nämlich die Musterung als eine Art Vorsorgeuntersuchung.

Machen wir uns nichts vor, wer in den letzten Jahren eine Musterung in einem Kreiswehrersatzamt erlebt hat, der kann dieser Erkenntnis nichts positives abgewinnen.

Sinn und Zweck der Musterung nach dem Wehrpflichtgesetz ist allein die Feststellung von Wehrdienstfähigkeit und militärischer Verwendungsfähigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung wird dem Wehrpflichtigen in aller Regel nur in schematisierter Form bekanntgegeben, einzelne Diagnosen wurden im Regelfall nur auf schriftliche Nachfrage, in vielen Fällen erst – wenn überhaupt – nach Androhung rechtlicher Schritte bekanntgegeben. Bei meiner Musterung und den von mir beantragten Überprüfungsuntersuchungen wurde jedenfalls nie seitens des Musterungsarztes Diagnosen erklärt und ich weiß aus diversen Gesprächen, dass es einer Vielzahl von Wehrpflichtigen nicht anders ging.

Auch wenn die DGMG eines ihrer Mitglieder, den Musterungsarzt Dr. Thomas Münch dahignehend zitiert, wonach er Phimose und Co. recht häufig diagnostiziert habe, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Bundeswehr die Phimose als Zustand ohne Krankheitswert einstuift, sie also keinerlei Einfluss auf das Musterungsergebnis hat. Wenn Dr. Münch adnn noch behauptet, er hätte wegen diverser Diagnosen eine Vielzahl von Wehrpflichtigen an Fachärzte überwiesen, so darf nicht übersehen werden, dass er diese Überweisung ausschließlich zum zwecke der Begutachtung nach dem Wehrpflichtgesetz durchführen kann und darf, also ausschließlich mit der Fragestellung inwieweit eine Diagnose bestätigt wird und inwieweit der Wehrpflichtige dadurch in der militärischen Verwendbarkeit eingeschränkt ist (Belastbarkeitsüberprüfung). Die Antwort auf diese Fragestellung erhält dann lediglich das Kreiswehrersatzamt und nicht der Wehrpflichtige. Auch wird die DGMG nicht ernsthaft behaupten können, dass Kreiswehrersatzämter junge Männer wegen einer Vorhautverengung zum Facharzt überwiesen haben. Dies wäre mangels Notwendigkeit nach den einschlägigen wehrrechtlichen Vorschriften schon schlichtweg rechtswidrig gewesen und hätte im Ergebnis nur dazu geführt, dass der Facharzt dem Kreiswehrersatzamt diese Diagnose bestätigt oder eben nicht.

Ernsthaft zu behaupten, durch die Aussetzung der Wehrpflicht ginge volljährigen Männern eine Vorsorgeuntersuchung verloren, ist schlichtweg absurd. Die Realität bei den Musterungen sah leider ganz anders aus, als sich die PR-Abteilung der DGMG das vorstellt. Aber der DGMG geht es ja eigentlich auch nicht um die Musterung sondern um Werbung für die von ihr erfundene Vorsorgeuntersuchung “U25″, die selbstredend privat zu bezahlen ist.

Dem Grunde nach mag die U25 auf rein freiwilliger Basis ja eine gute Idee sein, aber solche Werbemethoden und hinkende Vergleiche mit Zwangsuntersuchungen nach dem Wehrpflichtgesetz sind schlichtweg geschmacklos.