Archive for Mai, 2010
Wieder deutliche Worte aus Bremen – Bremens Ärzte sind gegen Wunschbeschneidungen bei Jungen
Posted by admin in Aufklärung, Religion Freitag, 7 Mai 2010 23:45 2 Comments
Schon im September 2009 warnte die kassenärztliche Vereinigung Bremen vor medizinisch unsinnigen Zirkumzisionen, jetzt werden sowohl die kassenärztliche Vereinigung als auch die Landesverbände der Kinder- und Jugendärzte, Urologen und Kinderchirurgen deutlicher:
Die KVHB und die Berufsverbände stellen fest, dass
eine Zirkumzision ohne medizinische Indikation, also etwa aus religiösen Motiven, nicht zu Lasten der Kasse abgerechnet werden darf. Auch eine Überweisung zur OP ohne medizinische Begründung ist unzulässig. Die einzige Indikation, die eine Zirkumzision rechtfertigen kann, ist die manifeste Phimose; in der Regel sollte der OP allerdings ein konservativer Behandlungsversuch mit Steroid- oder Östrogencreme vorangegangen sein. Zirkumzisionen in den ersten drei Lebensjahren sind nur in Ausnahmefällen indiziert.
Außerdem berichten die Ärzteorganisationen von Ermittlungen der Krankenkasse wegen Auffälligkeiten bei Beschneidungen von Jungen, etwa der “Mitbeschneidung” von Geschwistern.
Nach Auffassung der KV Bremen und der übrigen Berufsverbände müsse der derzeitige Zustand, etwa Gefälligkeitsatteste zur medizinisch nicht indizierten Beschneidung auf Kassenkosten umgehend beendet werden, da dies strafbar sei. Ärzten wird empfohlen, Befunde und konservative Therapieversuche sorgfältig zu dokumentieren, da die Krankenkassen derartige Leistungen künftig verschärft überprüfen werden.
Ein Dank von mir nach Bremen!
Insbesondere sollte aber noch deutlicher darauf hingewiesen werden, dass nach Auffassung vieler Juristen und Mediziner auch eine privat gezahlte Zirkumzision strafbar ist, wenn sie medizinisch nicht indiziert ist und der Junge selbst in den Eingriff noch nicht wirksam einwilligen kann.
Bauen amerikanische Kinderärzte vor?
Posted by Stardust in FGM, Politik, Recht Donnerstag, 6 Mai 2010 21:31 2 Comments
Vor kurzem wurde das neue Positionspapier der Vereinigung der amerikanischen Kinderärzte AAP zu weiblicher Genitalverstümmelung publiziert.
Diese neue Version enthält merkwürdige Relativierungen, die im Vergleich zu dem AAP-Positionspapier von 1999 eine Verschlechterung des Schutzes von Mädchen mit sich bringen.
Was bezwecken die amerikanischen Kinderärzte damit?
Meine Quelle – Oder wie sich die Universum Inkasso blamiert
Posted by admin in Recht Dienstag, 4 Mai 2010 12:54 13 Comments
Es gibt Unternehmen, die möchten von vornheerin in unguter Erinnerung bleiben. Es gibt aber auch Unternehmen, die einen recht unwürdigen Abgang hinlegen und dann in unguter Erinnerung bleiben. Die Quelle AG i.I. ist so ein Kandidat.
In wirtschaftlich guten Zeiten läuft alles, außer dass das Preisniveau unmöglich ist und der preisvergleichende Kunde allenfalls dann etwas bestellt, wenn es Zusatzleistungen wie Boni, Rabatte, Provisionen oder kostenlosen Versand gibt.
Ich muss zugeben, bei 7 Euro Provision, versandkostenfreier Lieferung und keinem Mindestbestellwert bin ich schwach geworden und habe für rd. 30 Euro etwas bestellt. Und es ist klar, was jetzt kommt, die Provision hat der vorläufige Insolvenzverwalter natürlich nicht bezahlt. Das ist verständlich, es handelt sich um eine Forderung gegen die Insolvenzmasse.
Aber jetzt wirds dreist. Was für meine Provisionsforderung gilt, gilt auch für die Kaufpreisforderung der Quelle AG, die Forderung in Höhe von etwa 30 Euro ging nämlich mit Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über, geregelt ist das in § 80 der Insolvenzordnung. Und § 81 Insolvenzordnung regelt gleich, was passiert, wenn die Quelle AG trotzdem über die Forderung verfügt, sie also beispielsweise abtritt. Die Abtretung ist dann unwirksam. Und genau so eine Abtretung hat die Quelle AG versucht.
Aber nicht an irgendjemanden, und auch nicht schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an eine Factoring-Bank, wie in der Regenbogenpresse ständig breitgetreten, nein an ein Ex-Tochterunternehmen im Arcandor-Konzern, die Universum Inkasso GmbH in Frankfurt. In einer Nacht- und Nebelaktion ging das Inkassoutnernehmen über zwischengeschaltete Unternehmen mit Phantasienamen wie etwa Valovis, gegründet bei der vorhergehenden Fast-Pleite von Arcandor, auf den Pensionsfonds von KarstadtQuelle-Mitarbeiter über. Und nach der verqueren Meinung der Inkassomitarbeiter damit auch meine 30 Euro, die in Wirklichkeit zur Insolvenzmasse gehören und auf die Gläubiger der Quella AG aufzuteilen ist. Irgendwie logisch, dass die Mitarbeiter diese Meinung vertreten, denn von irgend etwas müssen die Betriebsrenten ja in Zukunft bezahlt werden.
Ich habe mich jedenfalls geweigert zu zahlen, denn eine solche Zahlung hätte, weil ich von der Insolvenz wusste, nicht schuldbefreiend sein kann, der Insolvenzverwalter könnte – zu Recht – erneut die Hand aufhalten, auch das ist geregelt, und zwar in § 82 der Insolvenzordnung.
Was dann kam, war ein unwüdiger Klamauk, schon die Quelle AG i.I. hat eigenen Angaben zufolge 45 Euro Kosten für Mahnungen gehabt, die Universum Inkasso GmbH setzten noch einen oben drauf und so wollte man jetzt insgesamt etwa 120 Euro von mir haben, denn (Zitat) “die Forderung wurde zu Recht abgetreten”, selbst einen Mahnbescheid hat man beantragt, über knapp 174 Euro. Auf die mündliche Verhandlung nach meinem Widerspruch habe ich mich richtig gefreut. Aber auch da wurde ich wieder entäuscht, diesmal vom Hausanwalt der Universum Inkasso GmbH, Herrn Peter Neumeyer:
Mittlerweile hat Universum Inkasso durch seinen Rechtsanwalt Peter Neumeyer erklären lassen, dass eine Forderung gegen mich nicht besteht. Trotzdem bleibt mir der Verein in schlechter Erinnerung. Auch hätte die Universum Inkasso die ganze Geschichte billiger haben können.
Deutschland nimmt Kinderrechte zurück
Posted by Stardust in Gelesen, Politik, Recht Montag, 3 Mai 2010 22:29 No Comments
Häh?
Man traut der derzeitigen Chaosregierung in der Prä-NRW-Wahl-Paranoia ja so einiges zu, aber wo kommt DAS denn her?
Man muss den einleitenden Satz der heutigen Pressemeldung des Bundesjustizministeriums schon ganz genau lesen: Nicht die Rücknahme der Erklärung der Kinderrechte wird verkündet, sondern die Rücknahme der Erklärung zur Kinderrechtekonvention, genauer gesagt einer Vorbehaltserklärung zu Sorgerecht, Rechtsbeistand, illegaler Einreise und Kindersoldaten.
“Heute ist ein großer Tag für die Kinderrechte”, jubelt Frau Leutheusser-Schnarrenberger in der Pressemitteilung. Mit der Rücknahme werde deutlich, dass Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achte und schütze. Sie erwarte das klare Signal, dass dem Kindeswohl Vorrang gebührt: “Kinder haben Rechte – und sie haben diese Rechte ohne Vorbehalte, ohne Wenn und Aber.”
Aha.
Unerklärte Vorbehalte muss man dabei ja nicht erwähnen. So wie den, dass man sich außerstande sieht, die körperliche Unversehrtheit von männlichen Kindern zu gewährleisten.

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