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Monthly Archives: Dezember 2009

Beschneidungssaison! – Vol. 6

Bei uns ist diese besondere Zeit des Jahres.

Wir rücken in der Familie enger zusammen, unsere Lieben sind uns noch ein bisschen wertvoller als sonst, wir beschenken einander, wir freuen uns über die leuchtenden Augen der Kinder.

Und wir haben gespendet, damit auch andere, die sich nicht auf der Sonnenseite des Lebens befinden, am Geist dieser besonderen Zeit teilhaben können – vielleicht an “Ein Herz für Kinder” oder UNICEF.

In Südafrika ist auch eine besondere Zeit des Jahres – die sommerliche Beschneidungssaison.

Seit Anfang Dezember sind in der Provinz Eastern Cape 23 Jungen und junge Männer nach ihrer rituellen Beschneidung gestorben.

Zusammen mit den 53 Toten der Wintersaison und einem weiteren Todesfall “außer der Reihe” im September summiert sich die Gesamtzahl seit Juni 2009 auf

77 Tote.

Außerdem wurden in den letzten Wochen zahlreiche Jungen in Krankenhäuser eingewiesen, teilweise mit gangrenösen Penissen. Es mussten bereits mindestens 16 Genitalamputationen vorgenommen werden.

Ein weiterer, besonders erschreckender Fall ereignete sich ebenfalls bereits im September: Zwei Dreizehnjährige “beschnitten” sich gegenseitig und trennten einander dabei die Eichel ab.

Und was haben “Ein Herz für Kinder”, UNICEF und all die anderen gutmenschigen Organisationen und Spendenmarathon-Fernsehübertragungen dazu zu sagen?

Nichts.

Na dann, fröhliche Weihnachten!

Es gibt nichts, was ernsthaft gegen unsere Bunderatsinitiative spricht

Recht vollmundig rechtfertigt der baden-württembergische Justizminister Goll seine Initiative gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Doch der – recht kurze – Gesetzentwurf hat so einige handwerkliche Fehler.

So soll er lauten, der neue Paragraph gegen Genitalverstümmelung:

§ 226a StGB – Genitalverstümmelung

(1) Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Dass männliche Personen von dieser Regelung nicht profitieren, wird vielerorts bereits kritisiert. Aber durch recht unscharfe Formulierungen verliert die Regelung an Gewicht. Was genau ist unter Verstümmelung zu verstehen? Im Allgemeinen ist eien Verstümmelung eine “als nachteilig bewertete, radikale Veränderung der Gestalt durch äußere Einwirkung” (Quelle: Wikipedia). Wer legt nun aber fest, was nachteilig ist? Die Frau? Der Richter?

Aber viel wichtiger ist doch die Frage, was eine Frau ist. Häufig werden 10- oder 12jährige Mädchen durch Beschneiderinnen verstümmelt. Sind diese Mädchen aber schon Frauen im Sinne des Strafgesetzbuches? Und weil auch Auslandstaten bestraft werden sollen, wer holt die afrikanischen oder asiatischen Beschneiderinnen nach Deutschland, um sie hier vor Gericht stellen zu können? Auf welcher Grundlage überhaupt, denn das Heimatland wird sie wohl kaum ausliefern. Und warum soll es keine Vorschrift geben, welche die Anstiftung oder Beihilfe unter Strafe stellt? Sollen die – doch in der Regel greifbaren – Eltern straffrei bleiben?

Da wird wohl das letzte Wort noch nicht gesprochen sein – oder die Idee verschwindet bis zum nächsten Wahlkampf wieder in der Versenkung.

Update: Mehr dazu auch beim Femokratieblog.

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