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Neologismus – oder was ist ein Zirkumzisist

Ich hab mal wieder ein neues Wort gefunden:

Zirkumzisist

Nur am Rande sei erwähnt, dass das Stammwort Zirkumzision aus dem Lateinischen stammt, der Suffix -ist dagegen aus dem Griechischen. Ändert aber nichts daran, dass dieser Blödsinn auf manchen Internetseiten fragwürdiger Qualität durchaus zum guten Ton gehört.

Buben-Beschneidung boomt in Österreich, nicht aber in den USA

So einfach könnte man einen Artikel der oberösterreichischen Nachrichten zusammenfassen.

Natürlich werden auch von den Österreichern wieder sämtliche Klischees bedient, seien sie noch so falsch oder gar albern. So wird etwa behauptet, in Afrika seien rund 90 Prozent der männlichen Bevölkerung unabhängig von der Religionszugehörigkeit ohne Vorhaut. Eine stolze Zahl, für die es natürlich keinerlei Belege gibt.

So wird etwa die Leiterin der Kinderurologie der barmherzigen Schwestern in Linz zitiert, wonach Eltern einem solchen Eingriff immer aufgeschlossener gegenüberstünden. Wider dem gesunden Menschenverstand ist hier gar von einer Indikation aus hygienischen und präventiven Gründe die Rede. Eine medizinische Indikation ist das nämlich nicht. Besonders barmherzig handeln die Schwestern dort alsoin Zeiten von Wasser und Seife nicht.

Gleichzeitig gibt es Berichte, wonach die Beschneidungsrate in den USA stark rückläufig sein soll. Eine komische Welt. Was ist nur bei unseren südlichen Nachbarn los?

Zwangsbeschneidung ist wie eine Impfung

Die zwangsweise oder “routinemäßige” Beschneidung nichteinwilligungsfähiger Jungen beispielsweise im Säuglingsalter wird in weiten Telen Europas als unethisch angesehen. In den USA dagegen ist so etwas noch an der Tagesordnung, obwohl auch dort der Trend eindeutig ist und immer mehr Eltern ihre Söhne nicht auf derart grausame Art und Weise und ohne ausreichende Schmerzausschaltung verstümmeln lassen.

Gelegentlich findet man im Internet jedoch Menschen, die Vergleiche ziehen, die schlichtweg an der Realität vorbeigehen. Etwa der Vergleich zwischen Impfungen und verstümmelnden Eingriffen an den Penissen Neugeborener. Ihre Begründungen sind schwach, fehlerhaft, frei erfunden oder schlichtweg nicht vorhanden.

Dr. Brian Morris aus Australien ist so einer. In der Beschneidungsfetischisten-Szene sind seine “Ratgeber” für Eltern und Jugendliche sehr gefragt, ansonsten hört eigentlich niemand auf den Unsinn, den Herr Morris so verbreitet. Nur am Rande sei erwähnt, dass er nicht Doktor der Medizin ist, er ist Molekularbiologe.

Er philosophiert über das “richtige Alter” bei der Beschneidung und darüber, dass Eltern ja jedes Recht hätten, für ihre Kinder in solche unnötigen Eingriffe einzuwilligen, die rein ethisch mit Impfungen zu vergleichen sind.

Und schon sind wir beim Thema Impfungen. Diese sind wichtig, keine Frage. Aber der Kinderdoc ist bei Youtube auf ein Video gestoßen, dass so einige Fragen offen lässt. Die medizinische Assistentin bezeichnet er – durchaus zutreffend – als Metzgergehilfin und schon allein die Anzahl der unmittelbar aufeinanderfolgenden Impfungen als übertrieben.

Ich maße es mir totzdem nicht an zu behaupten, dass diese durchaus belastende Art des Impfens ethisch mit der Verstümmelung von Säuglingen vergleichbar ist. Letzteres ist nämlich eindeutig noch viel grausamer.

Nicht-Einwilligung in die OP ist gebührenpflichtig – glaubt Dr. Wagnitz

Dr. Wagnitz ist Urologe in Potsdam. Er bietet in seiner Praxis ambulante Operationen an. In seinen Hinweisen zu eben solchen Operationen finden sich folgender Sätze:

4. Unbedingt beachten: Ohne unterschriebenen Aufklärungsbogen kann die OP aus juristischen Gründen nicht durchgeführt werden und wird zwangsläufig abgesetzt. In diesem Falle entstehen Ihnen Gebühren für den Ausfall der OP-Zeit (auch vom Narkosearzt).

Will er seine Patienten etwa unter Druck setzen und eine für den Kassenpatienten kostenfreien Eingriff auch für den Fall durchsetzen, dass der Patient es sich anders überlegt hat? Das könnte man durchaus als Nötigung auffassen.

Es ist nun aber so, dass ein Eingriff erstmal eine Einwilligung voraussetzt. Diese kann durch Unterschrift auf einen solchen Aufkläörungsbogen erklärt werden, aber auch mündlich. Letzteres wäre im Zweifel schwer zu beweisen und so stellt Dr. Wagnitz auf eine schriftliche Einwilligung ab. Wird eine solche erst garnicht gegeben oder aber später widerrufen, dann darf der Arzt nicht operieren und natürlich auch nichts berechnen. Der Patient gerät also dadurch, dass der in die OP nicht einwilligt auch nicht in einen – eine Schadensersatzpflicht auslösenden – Annahmeverzug.

Anders sieht es nur aus, wenn ein Ausfallhonorar ausdrücklich zwischen Arzt und Patient vereinbart war.

Dies dürfte meiner Auffassung nach aber im Fall einer ambulanten Operation nur möglich sein, wenn in die Operation als solche eingewilligt wurde, denn über was sollte ansonsten eine Vereinbarung getroffen worden sein?

Etwas zu viel abgeschnitten

Stellen Sie sich vor, Sie sind Arzt. Kein normaler, anständiger und durchschnittlicher niedergelassener Hausarzt sondern Beschneidungsarzt in einem staatlichen Krankenhaus in der Türkei.

Schon dieser Gedanke mag für mitteileurpäische Nerven recht strapazierend sein, schließlich sind so gefährliche Bräuche hierzulande unüblich.

Nun aber zur Sache.

Sie operieren sol fleißig vor sich hin und säbeln ganz aus Versehen nicht nur die Vorhaut eines kleinen Patienten ab sondern einfach mal so 2/3 des Penis. Kann ja mal passieren.

Nur, was machen Sie jetzt?

a) Sie entschuldigen sich bei der Mutter und sagen einfach, Allah hätte das so gewollt

b) Sie bieten der Familie Geld an, damit sie schweigt

c) Sie ziehen dem Jungen eine Windel an und tun so als wäre nichts passiert.

Zur Auflösung:

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