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Absolut oder relativ?

“Eine Beschneidung verringert nicht die sexuelle Zufriedenheit”, tönBemerkenswerte sexuelle Zufriedenheit im Cuttingclubt lautstark eine deutsche Internet-Chatplattform für Homosexuelle und verweist darauf auf eine Studie einer amerikanischen Universität mit 5.000 Freiwilligen aus Uganda. Rechnet man die auf der Plattform angegebenen absoluten Zahlen in relative Verhältnisse um, so ergibt sich folgendes Bild:

  • Die beschnittenen Teilnehmer der Studie sind 16x so häufig sexuell unbefriedigt, wie es die unbeschnittenen Teilnehmer sind.
  • Die beschnittenen Teilnehmer der Studie haben mehr als 2,3x so häufig Probleme beim Geschlechtsverkehr.

Und zu welchem undifferenzierten Schluss kommt der Verantwortlichen der Chatplattform Cuttingclub trotz dieser doch recht beeindruckenden Faktenlage?

Richtig: “Eine Beschneidung verringert nicht die sexuelle Zufriedenheit und tut auch der Lust keinen Einbruch.”

So läuft das also, wenn man aus einem Mißerfolg doch noch einen Erfolg konstruieren möchte.

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    Qualität oder Quantität

    Viele Krankenhäuser veröffentlichen einen strukturierten Qualitätsbericht gem. § 137 (1) SGB-V, so auch das Achenbach-Krankenhaus im brandenburgischen Königs Wusterhausen.

    Sinn der Qualitätsberichte ist die Qualitätssicherung, wobei es auch um die Frage der indikationsbezogenen Notwendigkeit und Qualität der im Rahmen der Krankenhausbehandlung durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Leistungen geht.

    Regelmäßige Leser von Phimose-Info Deutschland wissen, was Facharztstandard bei einer operativen Behandlung von Vorhautverengung bei Kindern ist, nämlich wenn möglich eine vorhauterhaltene Operation, die technisch weniger anspruchsvolle Entfernung der gesamten Vorhaut oder eines Teils der Vorhaut soll nur dann erfolgen, wenn die Eltern dies wünschen. Dies kann man auch in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Urologie nachlesen.

    Was aber ist von einem Qualitätsbericht zu halten, aus dem hervorgeht, dass in 96 % der Fälle keine vorhauterhaltene Operation durchgeführt wurde und sich der “Qualitätsbericht” letztlich darin erschöpft, die Anzahl der entfernten Vorhäute aufzuzählen? Gibt es dort Probleme im Qualitätsmanagement? Oder neigen brandenburgische Eltern vermehrt dazu, ihren Söhnen die Vorhaut nicht zu gönnen?

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      Heutzutage

      “Heutzutage [sei] es egal, ob man beschnitten ist”, hat ein Besucher dieser Seite ins Gästebuch geschrieben (der Beitrag wurde zwischenzeitlich wegen anderer beleidigender Äußerungen gelöscht). “Heutzutage sei Beschneidung keine große Sache mehr”, ließt man gelegentlich in Eltern- oder Medizinforen im Internet, wenn unaufgeklärte Väter, Mütter und Betroffene nachplappern, was sie irgendwo gemeint gehört zu haben.

      Aber was ist “heutzutage” anders als “damals”? Die Beschneidung wird “heutzutage” ambulant durchgeführt, hört man immer wieder. Und eine Vollnarkose gibt es auch.

      Ambulante Operationen sind so eine Sache. Da geht es nicht darum, dass der Eingriff besser oder einfacher ist, sondern nur darum, dass er billiger ist, die postoperative Überwachung iat nur noch mangelhaft, wenn der Patient aufgewacht ist, dann wird er nach Hause geschickt. Der Patient liegt im Aufwachraum einer Arztpraxis oder irgendwo auf einem Klinikflur, nicht aber “auf Station”, wo sich der Patient noch ein paar Stunden erholen kann und ein Fachmann noch einmal untersuchen kann, ob z. B. kein Blutverlust eingetreten ist. Ansonsten ist da nichts anders als bei einer stationären Operation. Und eine vernünftige Schmerzausschaltung hat es vor 20 Jahren auch schon gegeben. Vor 50 Jahren auch. Und vor 100 Jahren auch. Das hierzulande verwendete Operationsverfahren ist ebenfalls über 100 Jahre alt.

      Dieses “heutzutage” muss also eine andere Bedeutung haben. Vielleicht war Beschneidung “damals” eine schlimme Sache? Vielleicht aber ist es auch so, dass es “heutzutage” anerkannte operative wie nichtoperative Alternativen zur Behandlung von Vorhautverengung gibt. Da muss man sich als aufgeklärter Mensch doch eigentlich gar keine Gedanken mehr über Beschneidung machen? Es sei denn man selbst hat ein Problem mit seiner Beschneidung, die “damals” durchgeführt wurde. “Wäre ich heutzutage operiert worden, dann wäre mir das nicht passiert”. Aber das ist ein Trugschluss. Dies nur mal als kleinen Denkanreiz für den Besucher, der diesen Gästebucheitnrag hinterlassen hat. Und für die Eltern, die behaupten,”heutzutage” sei das alles kein Problem mehr.

      Wie man die persönliche Entwicklung eines 8jährigen negativ beeinflusst

      Nein, diesmal geht es nicht um Beschneidung sondern darum, was passiert wenn ein Drittklässler sich im Schulunterricht über die Zahlungsmoral eines Kunden seines Vaters (der Kunde ist Malermeister) auslässt. “Und wie es ans Bezahlen ging, nichts war. Dann hat ‘E’ das hier bei uns abgearbeitet” soll er gegenüber seinen Mitschülern und der Klassenlehrerin zum Besten gegeben haben.

      Malermeister ‘E’ wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und hat einen Anwalt beauftragt, den Schüler kostenpflichtig nach einem Streitwert von 5.000 Euro abzumahnen.

      Einen Unterlassungsanspruch gibt es aber nicht, meinen die Eltern und verlangen nun Ersatz für die Kosten für die anwaltliche Vertretung ihres Sohnes. Mit Erfolg.

      Die Richter am Landgericht Bonn führen aus:

      Es bedarf vorliegend keiner Aufklärung der im Streit stehenden Frage, ob der Sohn der Kläger innerhalb der Schule die mit anwaltlichem Schreiben vom 02.02.2007 abgemahnte Äußerung getätigt hat oder nicht. Bereits der Inhalt des an den Minderjährigen adressierten Schreibens vom 02.02.2007 ist objektiv geeignet, die persönliche Entwicklung eines Achtjährigen nachhaltig negativ zu beeinflussen. Mit dem Schreiben wird dem Kind vorgeworfen, eine Äußerung mit strafrechtlich relevanter Bewandtnis getätigt zu haben und für den Fall der nicht fristgemäßen Reaktion die Einleitung gerichtlicher Schritte in Aussicht gestellt. Dass sich K V durch die inkriminierte Äußerung nicht in strafrechtlich relevanter Weise verhalten haben kann, bedarf mit Rücksicht auf § 19 StGB keiner näheren Darlegungen. Der Vorwurf einer Straftat mit der gleichzeitigen Androhung gerichtlicher Schritte gegenüber einem acht Jahre alten Kind verletzt den Wert- und Achtungsanspruch seiner Persönlichkeit und ist mit Rücksicht darauf, dass er in einem anwaltlichen Schreiben enthalten ist, derart gravierend, dass er als Störung der Persönlichkeitsentwicklung zu qualifizieren ist.

      Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch das unberechtigte Abverlangen der Unterlassungserklärung ist auch nicht gerechtfertigt, weil die unmittelbare Inanspruchnahme eines Achtjährigen mittels der Hilfe eines Rechtsanwaltes, der in Kenntnis der Unrichtigkeit des Vorwurfs eine strafrechtliche Relevanz der streitigen Handlung des Kindes behauptet, weder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen noch durch sonstige Rechtfertigungsgründe gedeckt ist.

      Wenn es denn immer so einfach wäre. Ein böser Brief vom Anwalt führt also zur Störung der Persönlichkeitsentwicklung. Und eine medizinisch nicht indizierte Operation?

      Quelle: Entscheidung des Landgerichts Bonn (via Lawblog)

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        Kenia: Jungs mit rostigen Messern zu Männern gemacht

        Und BILD war dabei und zeigt, wie der 12jährige Ben ohne Betäubung, nur mit bloßen Händen und einem rostigen Messer “zum Mann gemacht” wird, während sich in ihren Augen Angst und Qualen spiegeln.

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