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Ihre Beschneidung muss leider ausfallen

Der Niedergang eines einst so stolzen Krankenhauses wird immer offensichtlicher. Das Klinikum Steglitz im Südwesten Berlins hatte 1.200 Betten und 36 wissenschaftliche Einrichtung. Lange war es eine einzigartige und moderne Institution im Westteil der geteilten Stadt, zugleich der erste große Krankenhauskomplex Europas. Top-Modern sehen allerdings nur noch 3 Stationen aus, der Rest ist heruntergekommen.

In Zeiten knapper Kassen und nach der Fusion mit der Charité muss man knauserig sein und zahlt etwa dem Pflegepersonal monatlich 300 Euro weniger Gehalt als andere Berliner Krankenhäuser. Selbst Pförtner wurden zu Dumpinglöhnen von lediglich 5,55 Euro pro Stunde beschäftigt. Das wollen sich die Mitarbeiter jetzt nicht mehr gefallen lassen. Im “Facility Management” wird unbefristet gestreikt und selbst Notdienste sind nicht mehr gesichert. Dem Vernehmen nach bringen die dort noch arbeitenden Mitarbeiter (das Pflegepersonal hat den Streik ausgesetzt) mittlerweile sogar ihr Toilettenpapier von zu Hause mit.

Es brodelt an allen Ecken und Enden, nicht lebensnotwendige Operationen fallen aus und selbst auf den Intensivstationen klemmt es zeitweise.

Beschneidungen waren im ehemaligen Klinikum Steglitz und jetzigen Campus Benjamin Franklin in den letzten Tagen also eine Seltenheit. Im Rückblick wäre ich froh gewesen, wenn das Personal schon damals gestreikt hätte, als die Herrschaften es ohne gründliche Untersuchung und angemessene Aufklärung auf meine Vorhaut abgesehen haben. Leider hatten sie Erfolg und das Krankenhaus wird mir wohl zeitlebends schon wegen des anmaßenden Umgangs mit minderjährigen Patienten in schlechter Erinnerung bleiben. Aber jetzt sieht es fast so aus, als wäre das einst so stolze Krankenhaus bald Geschichte.

Die Vorhaut bleibt eng – weil die Wehrpflicht weg ist …

Die Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e.V. (DGMG) trauert der Wehrpflicht nach. Nicht etwa, weil der Dienst in der Bundeswehr für die Gesellschaft wichtig wäre. Nein, wirklich falsch gedacht.

Die Ärztegesellschaft sorgt sich um die Männer im wehrpflichtigen Alter, denen jetzt ganz plötzlich etwas ganz wichtiges im Leben fehlt, nämlich die Musterung als eine Art Vorsorgeuntersuchung.

Machen wir uns nichts vor, wer in den letzten Jahren eine Musterung in einem Kreiswehrersatzamt erlebt hat, der kann dieser Erkenntnis nichts positives abgewinnen.

Sinn und Zweck der Musterung nach dem Wehrpflichtgesetz ist allein die Feststellung von Wehrdienstfähigkeit und militärischer Verwendungsfähigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung wird dem Wehrpflichtigen in aller Regel nur in schematisierter Form bekanntgegeben, einzelne Diagnosen wurden im Regelfall nur auf schriftliche Nachfrage, in vielen Fällen erst – wenn überhaupt – nach Androhung rechtlicher Schritte bekanntgegeben. Bei meiner Musterung und den von mir beantragten Überprüfungsuntersuchungen wurde jedenfalls nie seitens des Musterungsarztes Diagnosen erklärt und ich weiß aus diversen Gesprächen, dass es einer Vielzahl von Wehrpflichtigen nicht anders ging.

Auch wenn die DGMG eines ihrer Mitglieder, den Musterungsarzt Dr. Thomas Münch dahignehend zitiert, wonach er Phimose und Co. recht häufig diagnostiziert habe, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Bundeswehr die Phimose als Zustand ohne Krankheitswert einstuift, sie also keinerlei Einfluss auf das Musterungsergebnis hat. Wenn Dr. Münch adnn noch behauptet, er hätte wegen diverser Diagnosen eine Vielzahl von Wehrpflichtigen an Fachärzte überwiesen, so darf nicht übersehen werden, dass er diese Überweisung ausschließlich zum zwecke der Begutachtung nach dem Wehrpflichtgesetz durchführen kann und darf, also ausschließlich mit der Fragestellung inwieweit eine Diagnose bestätigt wird und inwieweit der Wehrpflichtige dadurch in der militärischen Verwendbarkeit eingeschränkt ist (Belastbarkeitsüberprüfung). Die Antwort auf diese Fragestellung erhält dann lediglich das Kreiswehrersatzamt und nicht der Wehrpflichtige. Auch wird die DGMG nicht ernsthaft behaupten können, dass Kreiswehrersatzämter junge Männer wegen einer Vorhautverengung zum Facharzt überwiesen haben. Dies wäre mangels Notwendigkeit nach den einschlägigen wehrrechtlichen Vorschriften schon schlichtweg rechtswidrig gewesen und hätte im Ergebnis nur dazu geführt, dass der Facharzt dem Kreiswehrersatzamt diese Diagnose bestätigt oder eben nicht.

Ernsthaft zu behaupten, durch die Aussetzung der Wehrpflicht ginge volljährigen Männern eine Vorsorgeuntersuchung verloren, ist schlichtweg absurd. Die Realität bei den Musterungen sah leider ganz anders aus, als sich die PR-Abteilung der DGMG das vorstellt. Aber der DGMG geht es ja eigentlich auch nicht um die Musterung sondern um Werbung für die von ihr erfundene Vorsorgeuntersuchung “U25″, die selbstredend privat zu bezahlen ist.

Dem Grunde nach mag die U25 auf rein freiwilliger Basis ja eine gute Idee sein, aber solche Werbemethoden und hinkende Vergleiche mit Zwangsuntersuchungen nach dem Wehrpflichtgesetz sind schlichtweg geschmacklos.

Zwei Halbwahrheiten sind nicht die ganze Wahrheit

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat eine Pressemitteilung herausgegeben.

Diese Pressemitteilung enthält viel Wahres, aber auch eine ganze Menge Unsinn. “Vorhautverengungen müssen unbedingt korrigiert werden”, heißt es da zum Beispiel. Darüber kann man streiten, denn meistens verschwinden solche Vorhautverengungen im Laufe der Entwicklung von Jungen ganz von selbst. Gemeint sind wohl überwiegend die seltenen Fälle, die aufgrund von Verletzungen oder krankhaften Hautveränderungen entstehen. Davon jedoch ist in dem Artikel nichts zu finden.

“Phimose-Operation findet in der Regel zwischen dem vierten und sechsten Lebensjahr statt”, schreibt der Verband. Das ist leider richtig, nur aus rein psychologischer Sicht so ziemlich der ungünstigste Zeitpunkt, den man sich vorstellen kann. Wenn es keinerlei Komplikationen gibt, ist dieser Zeitpunkt jedenfalls auch viel zu früh.

Und da haben wir ihn, den Teufelskreis. Ein zumeist nicht behandlungsbedürftiger Zustand wird als gefährlich dargestellt und es wird ein viel zu früher Behandlungszeitpunkt benannt, ohne zu erwähnen, dass dieser Zeitpunkt äußerst umstritten ist.

Zu einem ganz anderen Ergebnis kommt die Zeitschrift Baby und Familie:

“Eine Operation ist nur nötig, wenn Jungs durch die Vorhautverengung Probleme beim Wasserlassen oder bei der Erektion haben. Ärzte beheben die Engstelle meist durch eine OP, bei der die Vorhaut erhalten bleiben kann.”

Das hört sich zwar schon viel besser an, nur leider entfernen die meisten Ärzte bei solchen Operationen dennoch die Vorhaut teilweise oder vollständig, und das obwohl dies meist nicht notwendig ist. Und was “Probleme beim Wasserlassen” sind, wird leider auch nicht weiter ausgeführt.

Sie machen es sich zu einfach – Antidiskriminierungsstelle zu Jungenbeschneidung

Der Femokratieblog hat es gewagt, er hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gebeten, darzulegen, warum weibliche Beschneidung als Genitalverstümmelung unter Strafe gestellt werden soll, für die männliche Genitalverstümmelung jedoch keine über die Körperverletzung hinausgehende Regelung geplant ist.

Die Begründung der Antidiskriminierungsstelle ist – wie zu erwarten war – dünn.

Zwar werden Tatbestände aufgezählt, unter welchen Bedingungen eine Einwilligung in eine Beschneidung männlicher Kinder nicht wirksam ist, in der Sache jedoch bleibt man vage.

“In der Regel erheblich schwerwiegendere gesundheitliche Folgen” habe die weibliche Beschneidung. Eine Einwilligung sei grundsätzlich sittenwidrig, so dass eine Einwilligung ausscheidet. Freud´sche Fehlleistung oder hat man einfach keine bessere Idee gehabt? Jedenfalls liefert die Antidisktriminierungsstelle eine Begründung dafür ab, warum es gerade keiner Sonderregelung für Frauenbeschneidung bedarf.

Und wie die Beschneidung von Jungen unter den austalischen Ureinwohnern oder im afrikanischen Busch aussieht, darüber verliert man am besten kein Wort, schließlich hat auch diese erheblich schwerwiegendere gesundheitliche Folgen als eine Operation in einem mitteleuropäischen Krankenhaus. Die extremste Form der weiblichen Beschneidung wird einfach mit der “sanftesten” Variante der männlichen Beschneidung verglichen.

Ganz zurecht kommt der Femokratieblog zu folgendem Schluss:

Ein Umdenken ist weit und breit nicht in Sicht. Wie soll das auch funktionieren, wenn sich sogar Männer bei der Beschneidung von Jungen den westlichen Standard vorstellen. Das Jungen ebenso grausam verstümmelt werden wie Mädchen, das wollen die meisten Menschen doch gar nicht wissen. Mit Erzählungen kommt man da nicht weiter, die haben nur die Bilder der weiblichen Genitalverstümmelung aus dem Fernsehen im Kopf. Solange aber Medien über männliche Genitalverstümmelung viel weniger berichten als über die weibliche, solange wird ein umdenken nicht möglich sein.

Die Mütter und die Vorhaut

Was die “Gängigkeit” der Vorhaut angeht, so sind Mütter mitunter recht eigen. Es kann nicht schnell genug gehen. Anna ist so eine Mutter, sie will wissen, wann es soweit ist, offenbar kann sie es nicht erwarten:

Und dann wollte ich noch fragen, wann denn ca die Vorhaut zurückgeht bzw, sich öffnet?

Ihr Sohn Tim ist jetzt 2.

Nicht 2 Jahre, sondern ein 2 Monate alter Säugling.

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