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Es gibt nichts, was ernsthaft gegen unsere Bunderatsinitiative spricht

Recht vollmundig rechtfertigt der baden-württembergische Justizminister Goll seine Initiative gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Doch der – recht kurze – Gesetzentwurf hat so einige handwerkliche Fehler.

So soll er lauten, der neue Paragraph gegen Genitalverstümmelung:

§ 226a StGB – Genitalverstümmelung

(1) Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Dass männliche Personen von dieser Regelung nicht profitieren, wird vielerorts bereits kritisiert. Aber durch recht unscharfe Formulierungen verliert die Regelung an Gewicht. Was genau ist unter Verstümmelung zu verstehen? Im Allgemeinen ist eien Verstümmelung eine “als nachteilig bewertete, radikale Veränderung der Gestalt durch äußere Einwirkung” (Quelle: Wikipedia). Wer legt nun aber fest, was nachteilig ist? Die Frau? Der Richter?

Aber viel wichtiger ist doch die Frage, was eine Frau ist. Häufig werden 10- oder 12jährige Mädchen durch Beschneiderinnen verstümmelt. Sind diese Mädchen aber schon Frauen im Sinne des Strafgesetzbuches? Und weil auch Auslandstaten bestraft werden sollen, wer holt die afrikanischen oder asiatischen Beschneiderinnen nach Deutschland, um sie hier vor Gericht stellen zu können? Auf welcher Grundlage überhaupt, denn das Heimatland wird sie wohl kaum ausliefern. Und warum soll es keine Vorschrift geben, welche die Anstiftung oder Beihilfe unter Strafe stellt? Sollen die – doch in der Regel greifbaren – Eltern straffrei bleiben?

Da wird wohl das letzte Wort noch nicht gesprochen sein – oder die Idee verschwindet bis zum nächsten Wahlkampf wieder in der Versenkung.

Update: Mehr dazu auch beim Femokratieblog.

Links -ZEHN-

“Hallo Tarzan, du kommst aber ganz schön spät.” – Ein Nachruf an Veronika Neugebauer

“Sprachliche Verharmlosung?” – Unter Beschneidung versteht man laut Spiegel angeblich nur “das ‘gefahrlose’ Entfernen der Penis-Vorhaut unter Betäubung”

Vorhautpflege für kleine Jungs – Michaele Maerten erklärt, wie es funktioniert

Gute Beschneidung und böse Beschneidung?

Die beiden FDP-Justizminister aus Baden-Württemberg und Hessen wollen durch Einfügung eines § 226a Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand “Genitalverstümmelung” normieren.

“Solche Taten gehen wegen der lebenslangen körperlichen und seelischen Folgen für die Opfer über eine bloße Körperverletzung weit hinaus”, so die Minister. Insoweit ist ihnen auch sicherlich Recht zu geben.

Warum es hierzu aber eines § 226a geben muss, erschließt sich mir nicht, einen Tatbestand der schweren Körperverletzung gibt es bereits, die Genitalverstümmelung bei beiden Geschlechtern ist danach strafbar. Noch viel weniger erschließt sich mir aber, dass nach dem Wunsch der beiden Minister Fälle, wie der des erst vor einigen Jahren verurteilten Knabenverstümmelers Sagan B. aus Wuppertal nicht unter die neue Regelung fallen sollen, genausowenig wie der Fall eines 8jährigen Hamburger Jungen, der unter Schmerzen und ohne wirksame Betäubung nach eine, nachher wohl auch zurückgenommenen Einverständnis seiner Eltern von einem Afghanen “zum Mann gemacht” wurde.

Auche diese Kinder werden lebenslang unter seelischen Folgen leiden. Was ihnen widerfahren ist, soll aber nach Wunsch der beiden Justizminister nicht privilegiert sein, denn diese Kindern wurde nicht die Klitorisvorhaut grundlos abgeschnitten, sondern “nur” die physiologisch nahezu identische Penisvorhaut.

Stellt man jetzt aber expliziert nur die Verstümmelung von Mädchen unter Strafe, entsteht dann nicht erst recht der Eindruck, die grundlose und gewaltsame Verstümmelung von Jungen sei etwas vollkommen normales?

Der ganze Stolz der Väter

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) sendet heute (7. Oktober 2009) um 15.15 Uhr eine Dokumentation über eine Zugfahrt ans Ende Europas und dort – Am Ende Europas – gibt es natürlich etwas zu berichten:

in einer türkischen Kleinstadt kündigen die stolzen Väter in einem hupenden Autokorso die Beschneidung ihrer acht- bis zehnjährigen Söhne an.

So ganz nach dem Motto, “denn sie wissen nicht was sie tun”.

Der in der Vorschau abgebildete Sohn sieht dagegen – in Erwartung der zu erwartenden grausamen Verstümmelung – alles andere als stolz aus.

Was einem blüht, wenn man eine Dissertation über die Beschneidung schreibt

Wie Dr. Holm Putzke in der “Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik” eine Dissertation von Jochen Schneider auseinandernimmt und es dabei nicht nur auf “fehlende Satzzeichen” und “massenhaft auftretende Rechtschreibfehler” absieht.

Aber auch er kommt zu folgendem Schluss:

Bei aller Kritik darf und soll nicht vergessen werden, dass Schneider intuitiv die meines Erachtens richtigen Ergebnisse gefunden hat: Religiöse Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Jungen erfüllen den Straftatbestand der Körperverletzung.

(via ballmann (offline))

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