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Wenn einem die Argumente ausgehen

Dass die Argumente religiöse Eiferer immer absonderlicher werden, wenn der Rechtstaat blutige Rituale infrage stellt, ist bekannt. Der Vergleich mit einer lebensnotwendigen Herzoperation hinkt eben, wenn es um die Rechtfertigung von medizinisch nicht-indizierte Operationen etwa an Säuglingen und Kleinkindern geht.

Allein die Tatsache, dass ein unabhängiges Gericht die allein religiös motivierte Beschneidung eines vierjährigen Jungen als vollendete Körperverletzung subsumiert führt bei muslimischen Ärzten, welche die Eingriffe mitunter selbst bislang vorgenommen haben und jetzt absagen mussten zu einer regelrecht erschreckenden aber zugleich auch erschreckend leicht durchschaubaren “Argumentation”:

Wir sollten uns nicht auf die Operation konzentrieren, sondern diese als Bestandteil des Glaubens sehen [...]

Vielen Dank, Hikmet Ulus, es geht bei der Beschneidung also garnicht so sehr um die Operation. Deshalb also sollte sie erlaubt sein!?

Pressespiegel zum “Kölner Beschneidungsurteil” (1)

Die Welt: Die Beschneidung – ein unnützes Opfer für Allah

Zeitungen berichten über Beschneidung von Jungen

Zeitungen berichten über Beschneidung von Jungen (Foto: Phimose-Info Deutschland)

Frankfurter Allgemeine Zeitung: Eine Kultur oder eine Religion, die eine regelmäßige Körperverletzung von Minderjährigen im Programm hat, steht in einem Dauerkonflikt mit wesentlichen Zielen der Verfassung eines freiheitlichen und säkularen Staates

Neue Rheinische Zeitung: Beschneidung kleiner Kinder ist unmenschlich

Was ist eine Vorhaut wert – reloaded

Die Frage, was eine Vorhaut wert ist, stellt sich im Normallfall nicht. Mitunter kommt es jedoch vor, dass Ärzte wegen unnötiger oder missglückter oder von vornherein vollständig rechtswidriger Operationen ein Schmerzensgeld zu zahlen haben.

Diese Schmerzensgelder liegen regelmäßig im vierstelligen Bereich und sollen die erlittene Schmerzen und entstandenes Leid und auch die Tatsache, dass womöglich weitere Operationen notwendig sind, abgelten.

Ganz unverhofft hat es letztes Jahr den damals 5jährigen Nikola K. getroffen. Er sollte wegen wegen einer Warze am Fuß operiert werden, stattdessen hat Dr. Hisham Al-M. dem Jungen einfach die Vorhaut abgeschnitten.

Nachdem Al-M. sich auch gegenüber Nikolas Eltern nicht äußern wollte, wurde er wegen fahrlässiger Körperverlettzung angeklagt, erschien jedoch nocht vor dem Strafrichter. Staatsanwaltschaft und Gericht ließen Gnade vor Recht ergehen und es wurde kein Haftbefehl erlassen, sondern ein Strafbefehl, mit dem der gegen den “Schnippel-Doc” (Bild-Zeitung) zu einer “Geldstrafe auf Bewährung” in Höhe von 12.000 Euro festgesetzt wurde. Die Bewährungsauflage ist wahrhaft salomonisch, Al-M. muss, wen der Strafbefehl rechtskräftig wird, entweder 2.000 Euro an den Kinderschutzbund und 3.000 Euro an den kleinen Nikola zahlen oder 12.000 Euro Geldstrafe an die Staatskasse. Es bleibt abzuwarten, ob Al-M. gegen den Strafbefehl Einspruch einlegt.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main meint somit, dass eine Vorhaut 3.000 Euro wert ist.

Patient stirbt bei unnötiger OP – Arzt in U-Haft

Wer Phimose-Info Deutschland kennt, der kennt auch unnötige Operationen, schließlich sind die meisten Operationen an den Vorhäuten deutscher Jungen und Männer medizinisch nur schwer zu begründen. Ob es bei diesem Fall aus Wolfsburg auch um Operationen an der Vorhaut geht, ist noch nicht klar. Jedenfalls sitzt seit Freitag, dem 4. November 2011 ein Arzt in Untersuchungshaft, der Diagnosen erfunden haben soll um entsprechende Operationen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Einer seiner Patienten soll eine solche OP nicht überlebt haben.

Um welchen Arzt es sich handelt, wollen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht verraten, die Presse fängt aber schon an zu spekulieren. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen gießt etwas Öl ins Feuer und verrät, dass es wohl kein Allgemeinmediziner und auch kein Internist war.

Ich persönlich tippe einfach mal auf diesen Herrn.

Warum eine fehlende Vorhaut heutzutage angeblich gar nicht schlimm ist

Immer wieder suchen Befürworter der Beschneidung Gründe, berechtigte Vorbehalte gegen die Beschneidung von Jungen kleinzureden, zu marginalisieren.

Ganz plump sagen manche, das wäre halt nicht so schlimm, “sowas” haben ja viele Jungen. Mit “sowas” ist dann wohl das Ergebnis der operativen Behandlung einer Vorhautverengung gemeint. Der Münchner Autor und Kinderarzt Dr. Nikolaus Weißenrieder und seine Mitauutoren sehen die Häufigkeit solcher therapiebedürftiger Vorhautverengungen bei ca. 1-3 von einhundert Junegn, wobei sie einräumen müssen, dass etwa 70% dieser Fälle garkeiner operativen Therapie bedürfen. Bleibt ein Bodensatz von unter einem Prozent. Diesen Jungen kann dann etwa mit einer triplen Inzision geholfen werden. Oder – und das meinen diese Leute ganz ernst – man schneidet die Vorhaut einfach ab, denn das stellt “heutzutage kaum noch ein Problem” dar.

Warum denn nicht, und warum nur heutzutage, werden sie sich jetzt sicher zurecht fragen. Gut, die Begründung klingt jetzt absolut albern, aber wir haben ja Meinungsfreiheit:

das dementsprechende Aussehen [ist] sowohl bei Mädchen wie bei Jungen hinreichend bekannt [...] und akzeptiert.

Eine interessante und vollkommen unbelegte Hypothese. Wissenschaftliches Arbeiten geht anders.

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