Die deutsche Bundesregierung hat angekündigt, kurzfristig eine gesetzliche Regelung zur dauerhaften Legalisierung religiöser Zwangsbeschneidungen von Kindern zu erlassen (siehe z.B. hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesregierung-will-straffreiheit-fuer-beschneidungen-a-844273.html).
Wer damit nicht einverstanden ist, muss jetzt schnell handeln!
Phimose-Info Deutschland ruft daher zu einer Briefaktion auf: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Joachim Gauck sollen möglichst schnell möglichst viele Briefe oder E-Mails von Bürgern oder Organsationen erhalten, die sich gegen diese Legalisierung aussprechen.
Unten haben wir die Adressen und einen Musterbrief bereitgestellt. Dieser darf natürlich angepasst werden bzw. individuelle Briefe wären sogar von Vorteil.
Um einen Überblick über die Resonanz auf unsere Aktion zu erhalten, würden wir uns freuen, wenn alle Briefschreiber einen kurzen, gerne anonymen Kommentar zu diesem Blogeintrag hinterlassen (registrierungsfrei, E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht) und ein paar Angaben zu sich machen, wie Alter, Geschlecht, Wohnort und ggf. Religion.
Und ansonsten gilt natürlich: Bitte weitersagen!
Vielen Dank – im Namen der Kinder!
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Frau Dr. Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Kontaktformular: https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BK/De/Service/Kontakt/kontakt.html
Bundespräsidialamt
Herrn Joachim Gauck
Spreeweg 1
10557 Berlin
bundespraesidialamt@bpra.bund.de
Kontaktformular: https://www.bundespraesident.de/DE/Service/Buergerkontakt/buergerbuero-node.html
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,
die deutsche Bundesregierung plant, in Reaktion auf das Urteil des Kölner Landgerichtes zur religiösen Beschneidung minderjähriger Jungen und die darauffolgenden heftigen Proteste der betroffenen religiösen Gruppen ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das religiöse Beschneidung minderjähriger Jungen dauerhaft für rechtmäßig und straffrei erklärt.
Ich widerspreche diesem Vorhaben auf das Heftigste.
Beschneidung ist eine Körperverletzung, die den Körper des Kindes irreversibel verändert, ihm Schmerzen und Leid zufügt, ihm einen wertvollen Körperteil nimmt und seine Sexualität für den Rest seines Lebens negativ beeinflussen kann.
Bei Beschneidungen, gleich unter welchen Bedingungen sie durchgeführt werden, kommt es immer wieder zu Komplikationen, die lebenslange Beeinträchtigungen und sogar den Tod des Kindes zur Folge haben können.
Die in der derzeitigen Debatte angeführten gesundheitlichen und hygienischen Vorteile der Beschneidung sind höchst umstritten. Zudem betreffen sie sexuell übertragbare Krankheiten, d.h. der zweifelhafte Schutz durch die Beschneidung wirkt sich erst in einem Alter aus, in dem der Betroffene selbst abwägen und entscheiden könnte.
Religiöse Beschneidung verletzt daher fundamentale Grund- und Menschenrechte des Jungen. Sie schränkt seine Religionsfreiheit als Individuum ein, indem sie ihm das Bekenntnis zur Religion seiner Eltern aufzwingt und ihn für den Rest seines Lebens irreversibel damit kennzeichnet.
Ein Verbot von nicht medizinisch notwendigen Beschneidungen an nicht zustimmungsfähigen Kindern ist somit auf Basis der Rechtsfundamente der Bundesrepublik Deutschland geboten.
Ich habe jedoch Verständnis, dass Juden und Muslime sich von dem Urteil bedroht und angegriffen fühlen. Diesen Sensitivitäten muss Rechnung getragen werden. Dies kann jedoch nicht erfolgen, indem die religiöse Beschneidung von Kindern dauerhaft entgegen unserer Gesetzesgrundlagen legalisiert wird.
Es ist vielmehr ein Kompromiss zu finden, der religiöse Beschneidungen unter kontrollierten Bedingungen für einen festgelegten Zeitraum straffrei stellt, um in dieser Zeit den Wandel in den Religionen, weg von Zwangsbeschneidung von Kindern und hin zu freiwilliger Beschneidung zustimmungsfähiger Erwachsener, aktiv voranzutreiben.
Religionen haben sich immer wieder reformiert und modernisiert, um sich neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten und Vorstellungen anzupassen. Die Abschaffung von religiöser Zwangsbeschneidung von Kindern ist ein weiterer solcher Schritt, der nötig, überfällig und – wie Reformbewegungen inbesondere im Judentum zeigen – auch möglich ist.
Die Bundesrepublik Deutschland könnte eine Vorreiterrolle spielen in dieser Entwicklung hin zu einer fortschrittlichen menschlichen Gesellschaft, die die Rechte des Individuums, die Rechte des Kindes, in das Zentrum stellt und dort schützt, wo es sich nicht selbst schützen kann.
Das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung jedoch weist einen Weg, der freiheitliche, ethische und humanistische Werte zugunsten von rückwärtsgewandten, anti-aufklärerischen und autoritären Strukturen hintenanstellt.
Ich appelliere daher an Sie, auf eine andere Lösung als die aktuell angestrebte hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen,
143 thoughts on “Briefaktion zum Beschneidungsgesetz”
27. Juli 2012 at 15:17
Ich habe gerade an die Bundeskanzlerin und den Bundespräsidenten geschrieben. Finde es auch erschreckend, was hier im Namen von Religionsfreiheit oft für ein Unsinn produziert wird. Ihr wolltet ja Übersicht über die Resonanz eurer Aktion – gerne! Ich bin 30 Jahre, männlich und Ex-Katholik. Eigentlich bin ich ja Österreicher, wohne aber seit 5 Jahren in Deutschland (Essen).
Viele Grüße,
Martin
27. Juli 2012 at 18:56
Ich habe heute den Musterbrief an die Bundeskanzlerin und an den Bundespräsidenten versandt. Dabei allerdings die Absätze 9 (Es ist vielmehr …) und 10 (Religionen haben …) ausgelassen. Aus meiner Sicht ist eine spezielle Lex judaica nicht erforderlich. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein laizistischer Rechtsstaat und kein fundamentalistischer Gottesstaat. Nach der Gesetzeslage ist die rituelle Beschneidung ohne ausdrückliches Einverständnis des Opfers eindeutig Körperverletzung. Und zwar “Gefährliche Körperverletzung” nach § 224 STGB, da sie “mittels einer Waffe (Messer)”, “mittels eines hinterlistigen Überfalls”, “gemeinschaftlich mit anderen” und “mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung” erfolgt. § 226 STGB ist anzuwenden, wenn der Beschnittene in Folge seine Fortpflan-zungsfähigkeit verliert. Was gar nicht so selten vorkommt. Als Gesetzesänderung wäre nur sinnvoll, die Verjährungsfristen für Körperverletzung von derzeit 5 Jahren auf 15 Jahre herauf zu setzen, damit der unfreiwillig Beschnittene bei Religionsmündigkeit (14 Jahre) noch die Chance hat, seinen Beschneider und eventuell auch seine Eltern als Mittäter strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Nach viereinhalb Jahrtausenden Tiefschlaf haben die Religionsfunktionäre etwas Bewegung dringend nötig. Oder soll sich zukünftig die Sonne wieder um die Erde drehen, die dann wieder eine Scheibe ist. Glückauf, bonifats
28. Juli 2012 at 17:15
Habe den Musterbrief an Merkel und Gauck per Kontaktseite gemailt.
30. Juli 2012 at 3:18
… wohl auch bei uns die beschneidungen der mädchen künftig grundsätzlich erlaubt sein, da es in gewissen kulturkreisen die tradition so will. oder sehen hier die grünInnen keinen gleichbehandlungsbedarf?
30. Juli 2012 at 10:17
Habe die Briefe abgeschickt. Es dauerte ca. fünf Klicks, bis ich von der Hauptseite phimose-info.de aus endlich die Briefaktion gefunden habe. Das entmutigt erstmal.
6. August 2012 at 19:37
Hingewiesen sei auch auf folgende Avaaz-Kampagne:
https://secure.avaaz.org/de/petition/Stoppt_die_Beschneidung_von_Kindern_aus_religiosen_Grunden
Die Kurz-URL dazu:
http://www.snipurl.com/24kia7a
1. April 2014 at 22:19
[…] Phimose-Info Deutschland: Briefaktion http://blog.phimose-info.de/2012/07/878-briefaktion-zum-beschneidungsgesetz/ […]