Dass die Argumente religiöse Eiferer immer absonderlicher werden, wenn der Rechtstaat blutige Rituale infrage stellt, ist bekannt. Der Vergleich mit einer lebensnotwendigen Herzoperation hinkt eben, wenn es um die Rechtfertigung von medizinisch nicht-indizierte Operationen etwa an Säuglingen und Kleinkindern geht.

Allein die Tatsache, dass ein unabhängiges Gericht die allein religiös motivierte Beschneidung eines vierjährigen Jungen als vollendete Körperverletzung subsumiert führt bei muslimischen Ärzten, welche die Eingriffe mitunter selbst bislang vorgenommen haben und jetzt absagen mussten zu einer regelrecht erschreckenden aber zugleich auch erschreckend leicht durchschaubaren “Argumentation”:

Wir sollten uns nicht auf die Operation konzentrieren, sondern diese als Bestandteil des Glaubens sehen [...]

Vielen Dank, Hikmet Ulus, es geht bei der Beschneidung also garnicht so sehr um die Operation. Deshalb also sollte sie erlaubt sein!?