Nicht nur die Kinderärzte aus der freien Hansestadt Bremen stören sich an der Verharmlosung der Vorhautbeschneidung und an dem Wunsch einiger meist muslimischer Eltern, diese auf Kosten der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme durchführen zu lassen.

Auch pro familia hat – eigenen Angaben zufolge – seit Jahren eine kritische Haltung zur Vorhautbeschneidung und kommt zu folgender Schlussfolgerung:

Selbst bei Vorliegen einer beträchtlichen Vorhautverengung ist eine Beschneidung noch lange micht indiziert, denn in etwa 95% der Fälle kann diese auch durch Salbenanwendung wirksam behandelt werden. [...] So bleibt angesichts der ungünstigen Bilanz dem Juristen nur die Warnung an alle Ärzte, sich an nicht medizinisch indizierten Beschneidungen bei nicht einwilligungsfähigen Knaben nicht zu beteiligen, um sich nicht der Körperverletzung gemäß §223 StGB schuldig zu machen.

Schade ist nur, dass man von der kritischen Haltung in der Vergangenheit leider recht wenig mitbekommen hat. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.