Nein, es geht nicht um Vorhautverengung: Der österreichische “Standard” berichtet über einen Gynäkologenkongress in Salzburg.
Das, was, wenn es ohne Einwilligung der Opfer in Dritte-Welt-Staaten und auf der arabischen Halbinsel durchgeführt wird, als Genitalverstümmelung gilt und hierzulande als eigener Straftatbestand definiert werden soll, ist etwas, was sich viele Frauen in abgewandelter Form wünschen um “normal” auszusehen, einem Schönheitsideal zu entsprechen, dass die Natur nicht kennt.
Es stellt sich wieder die Frage, wo hört Verstümmelung auf, wo fangen “normale” Schönheitsoperationen an.
Die geplante Änderung der Strafgesetzbuches schließt nämlich Einwilligungen in “weibliche Genitalverstümmelungen durch Beschneidung” zumindest dem Wortlaut nach aus, das Verkürzen der Klitorisvohaut, eine Form der Frauenbeschneidung, gehört jedoch zum mittlerweile gewünschten Standardprogramm einiger Patientinnen. Ganz besonders stellt sich jedoch die Frage, warum wünschen sich so viele Frauen einen derartigen Eingriff?