Es gibt Unternehmen, die möchten von vornheerin in unguter Erinnerung bleiben. Es gibt aber auch Unternehmen, die einen recht unwürdigen Abgang hinlegen und dann in unguter Erinnerung bleiben. Die Quelle AG i.I. ist so ein Kandidat.
In wirtschaftlich guten Zeiten läuft alles, außer dass das Preisniveau unmöglich ist und der preisvergleichende Kunde allenfalls dann etwas bestellt, wenn es Zusatzleistungen wie Boni, Rabatte, Provisionen oder kostenlosen Versand gibt.
Ich muss zugeben, bei 7 Euro Provision, versandkostenfreier Lieferung und keinem Mindestbestellwert bin ich schwach geworden und habe für rd. 30 Euro etwas bestellt. Und es ist klar, was jetzt kommt, die Provision hat der vorläufige Insolvenzverwalter natürlich nicht bezahlt. Das ist verständlich, es handelt sich um eine Forderung gegen die Insolvenzmasse.
Aber jetzt wirds dreist. Was für meine Provisionsforderung gilt, gilt auch für die Kaufpreisforderung der Quelle AG, die Forderung in Höhe von etwa 30 Euro ging nämlich mit Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über, geregelt ist das in § 80 der Insolvenzordnung. Und § 81 Insolvenzordnung regelt gleich, was passiert, wenn die Quelle AG trotzdem über die Forderung verfügt, sie also beispielsweise abtritt. Die Abtretung ist dann unwirksam. Und genau so eine Abtretung hat die Quelle AG versucht.
Aber nicht an irgendjemanden, und auch nicht schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an eine Factoring-Bank, wie in der Regenbogenpresse ständig breitgetreten, nein an ein Ex-Tochterunternehmen im Arcandor-Konzern, die Universum Inkasso GmbH in Frankfurt. In einer Nacht- und Nebelaktion ging das Inkassoutnernehmen über zwischengeschaltete Unternehmen mit Phantasienamen wie etwa Valovis, gegründet bei der vorhergehenden Fast-Pleite von Arcandor, auf den Pensionsfonds von KarstadtQuelle-Mitarbeiter über. Und nach der verqueren Meinung der Inkassomitarbeiter damit auch meine 30 Euro, die in Wirklichkeit zur Insolvenzmasse gehören und auf die Gläubiger der Quella AG aufzuteilen ist. Irgendwie logisch, dass die Mitarbeiter diese Meinung vertreten, denn von irgend etwas müssen die Betriebsrenten ja in Zukunft bezahlt werden.
Ich habe mich jedenfalls geweigert zu zahlen, denn eine solche Zahlung hätte, weil ich von der Insolvenz wusste, nicht schuldbefreiend sein kann, der Insolvenzverwalter könnte – zu Recht – erneut die Hand aufhalten, auch das ist geregelt, und zwar in § 82 der Insolvenzordnung.
Was dann kam, war ein unwüdiger Klamauk, schon die Quelle AG i.I. hat eigenen Angaben zufolge 45 Euro Kosten für Mahnungen gehabt, die Universum Inkasso GmbH setzten noch einen oben drauf und so wollte man jetzt insgesamt etwa 120 Euro von mir haben, denn (Zitat) “die Forderung wurde zu Recht abgetreten”, selbst einen Mahnbescheid hat man beantragt, über knapp 174 Euro. Auf die mündliche Verhandlung nach meinem Widerspruch habe ich mich richtig gefreut. Aber auch da wurde ich wieder entäuscht, diesmal vom Hausanwalt der Universum Inkasso GmbH, Herrn Peter Neumeyer:
Mittlerweile hat Universum Inkasso durch seinen Rechtsanwalt Peter Neumeyer erklären lassen, dass eine Forderung gegen mich nicht besteht. Trotzdem bleibt mir der Verein in schlechter Erinnerung. Auch hätte die Universum Inkasso die ganze Geschichte billiger haben können.
14 thoughts on “Meine Quelle – Oder wie sich die Universum Inkasso blamiert”
30. Juli 2010 at 15:48
Auch ich habe unberechtigte Mahnungen von diesem Verein bekommen. Zum Glück habe ich eine Rechtschutzversicherung. Wenn man als Privatperson schreibt kümmert es sie nicht und sie fordern als weiter. Aber sobald mal ein richtiger Anwalt das selbe schreibt, werden die Forderungen direkt erlassen.
8. Oktober 2010 at 7:40
Was bedeutet das alles. Könnt Ihr es genauer erklären??? Bin auch Kunde von Quelle gewesen. Habe einige sachen dort gekauft, manche Beträge noch nicht fällig sind (Ratenkauf) jedoch fordert UNIVERSUM Inkasso alle fällige und unfällige Beträge auf ein Mal. Wie kann ich weiter vorgehen??
8. Oktober 2010 at 17:06
@andi75
Das bedeutet zunächst, dass nachgewiesen werden muss, an wen die Forderung übergegangen ist, an Universum oder an den Insolvenzverwalter. Im, Zweifel ist Universum in der Beweispflicht. Universum hat gute Karten, wenn die Forderung vor Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens auf Universum oder beispielsweise die KarstadtQuelleBank übergegangen ist.
12. Oktober 2010 at 16:31
Die Forderungen sind an den Insolvenzverwalter übertragen wurden, da ich den Mahnung von Insolvenzverwalter erhalten habe. Darf aber der Insolvenzverwalter die Forderungen an den Universum abzutretten?
12. Oktober 2010 at 18:03
Ein Insolvenzverwalter darf – ganz grundsätzlich – die Forderung verwerten, er kann sie beispielsweise an ein Inkassounternehmen verkaufen und dann natürlich auch abreten.
Es ist – im Sinne der Gläubiger von Quelle – seine Aufgabe, jegliches Vermögen zu verwerten.
Bei mir lag der Fall anders, die Forderung wurde am Insolvenzverwalter vorbei an Universum übertragen, Universum selbst konnte nicht einmal sagen, wann und wie..
16. Oktober 2010 at 11:16
Moin, das ist ja nen Ding, da such ich mehr durch zufall nach der toten Quelle über Forderungssübertragung etc, und lande hier.
gut.;)
Ich hab auch mit den Herrschaften zu kämpfen,was mir allerdings mittlerweile rechten Spass macht.
Nachdem die Qulle ja il war, bekam ich urplötzlich eine “ratenkündigung”.. ok, so rund 200 Ocken waren wohl noch offen,ich konnte/wollte diese aber nicht zahlen,da ich weder auf mein Quelle kto zugriff hatte,
- die haben alles zugemacht auf deren Website damals,telefonisch eh keine chance da jemanden zu bekommen der Plan hatte- und ich nie irgendwelche Mahnungen bekommen habe..
Soweit so gut, ich also nachgerechnet,schon mal fix nen Hunni überwiesen, somit waren
nach meiner Rechnung,und der meines Taschenrechners noch diese 200 ocken offen. diese wollte ich dann zahlen wenn der Insoverwalter,ich war der meinung das dieser alle Forderungen der Kunden verwaltet,
mich anschreiben würde. Pustekuchen.
Unisversum Inkasso schrieb auf einmal, ich hätte doch bitte ~ 600 ocken zu zahlen.??????
Witzigerweise stand in der “Kontenkündigung” noch ge au der Offene Betrag von ~300,
ich hatte ja ~ ne woche später 100 gezahlt,ergo waren für mich noch ~200 ocken plus n bissl an Gebühren
offen. aber doch niemals nicht 600. Also fing der Spass an,wiedersprochen,sie mögen mri doch mal nen
Kontoauszug aktuellen Datums zusenden,fehlanzeige,stattdessen weitere Mahnungen,dann
der MB,diesem Widersprochen mit dem zusätzlichen hinweis,ich sehe einer gerichtlichen Klärung
mit freuden entgegen,da man mir ja nicht zuhöre,bzw lese was meine Koresspondenz anginge.
Wochen später dann ein schreiben von PETER NeuMeyer,.. ich hätte dem MB widersprochen,
aber di Forderung bestünde zu recht,… Wir erwarten ihre Zahlung umgehend.
Tja,Dieses Schreiben ist nun Monate her,es kommt nix mehr..???
Eigentlich kommt doch nach dem MB irgendwann der FB ? oder zumindest ein Gerichtsvollzieher??
und nu warte ich ja auf den FB,aber der kommt irgendwie leider nicht. ,o)) ich wäre doch soo gerne
mit denen vor Gericht,bzw mein Anwalt dann.
( ich will ja nicht schon im Vorfeld meine RechtschutzVers belasten)
Wieso raffen die nicht wie man richtig rechnet?? Würden die das tun,kämen die auf
eben Mein Ergenbis,aber ich denke die WOLLEN einfach nicht,und denken sich,och,da ist jemand
den man abzocken kann…
Zudem weiß ich ja immer noch nicht,ob UNi INKasso bzw dieser Dubiose Peter Neumeyer
überhaupt berechtigt sind meine Kohle zu bekommen…
Vermutlich resultiert auch daraus deren Zögerlichkeit bei Gericht die VOllstreckung des MB
zu beantragen..denn imho müssen die bei Beantragung der V doch Ihre Forderungen
beweisen?? oder irre ich da?? glaube ich aber nicht.
Mal schauen was noch so passiert.
(ich hätte das schon gerne endlich aus der Welt)
oci
16. Oktober 2010 at 23:51
Wenn man einer gerichtlichen Klärung gelassen entgegensieht, sollte man beim Mahngericht die “Durchführung des streitigen Verfahrens” beantragen, Universum wird dies nämlich aus gutem Grund nicht tun.
17. Oktober 2010 at 10:24
Moin,
ach, DARAUF bin ich ja gar nicht gekommen, stimmt,das habe ich heir und da schon mal gelesen..
ich habe gestern noch mal genau geschaut,also die K-Kündigung seitens Qualle weist nen betrag von
rund 321 Ocken auf, Universum legt diesen ihren “berechnungen ” zugrunde. und mein Hinweis,
das schon 100 bitte daraus gerechnet gehören,wird schlichtweg ignoriert.Universum ist aber der Meinung das die Hauptforderung NOCH höher sei,als der Ausgewiesene Betrag auf der original Qualle Kontenkündigung.
Joo, ich werde das ganze dann doch mal dem Anwalt auf den Tisch legen,möge er doch
mit einem netten Schreiben den Verein zur Stellungnahme auffordern. Ich denke dann wird das
auch schneller zu Ende zu bringen sein.
danke für den Tip
oci
22. Oktober 2010 at 12:11
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http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47690-Kaufhaus-GmbH/page3