Die beiden FDP-Justizminister aus Baden-Württemberg und Hessen wollen durch Einfügung eines § 226a Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand “Genitalverstümmelung” normieren.

“Solche Taten gehen wegen der lebenslangen körperlichen und seelischen Folgen für die Opfer über eine bloße Körperverletzung weit hinaus”, so die Minister. Insoweit ist ihnen auch sicherlich Recht zu geben.

Warum es hierzu aber eines § 226a geben muss, erschließt sich mir nicht, einen Tatbestand der schweren Körperverletzung gibt es bereits, die Genitalverstümmelung bei beiden Geschlechtern ist danach strafbar. Noch viel weniger erschließt sich mir aber, dass nach dem Wunsch der beiden Minister Fälle, wie der des erst vor einigen Jahren verurteilten Knabenverstümmelers Sagan B. aus Wuppertal nicht unter die neue Regelung fallen sollen, genausowenig wie der Fall eines 8jährigen Hamburger Jungen, der unter Schmerzen und ohne wirksame Betäubung nach eine, nachher wohl auch zurückgenommenen Einverständnis seiner Eltern von einem Afghanen “zum Mann gemacht” wurde.

Auche diese Kinder werden lebenslang unter seelischen Folgen leiden. Was ihnen widerfahren ist, soll aber nach Wunsch der beiden Justizminister nicht privilegiert sein, denn diese Kindern wurde nicht die Klitorisvorhaut grundlos abgeschnitten, sondern “nur” die physiologisch nahezu identische Penisvorhaut.

Stellt man jetzt aber expliziert nur die Verstümmelung von Mädchen unter Strafe, entsteht dann nicht erst recht der Eindruck, die grundlose und gewaltsame Verstümmelung von Jungen sei etwas vollkommen normales?