Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einer äthiopischen Familie untersagt, mit ihrer 10jährigen Tochter Urlaub in ihrem Heimatland zu machen.
Dies klingt soweit löblich, wenn denn an dem Verdacht, das Mädchen werde am Urlaubsort beschnitten, etwas dran wäre. Tatsächlich sind die Eltern des Mädchens aber Christen und lehnen Beschneidung grundsätzlich ab.
Ausschlag gegen für dieses Verbot hat ein Antrag der Hamburger “Task Force für effektive Prävention von Genitalverstümmelung”, die nach einem anonymen Hinweis tätig geworden ist. Diese Task Force fordert eine generelle Unterbindung von Ausreisen von Mädchen in “Hochrisikoländer”.
Nach Ansicht des Jugendamtes besteht weder ein begründeter Verdacht noch eine konkrete Besorgnis. Das Jugendamt will aber nicht ausschließen, dass an dem Mädchen in Äthiopien gegen seinen Willen und gegen den Willen der Eltern eine Beschneidung vorgenommen werde.
Da die Eltern verständlicherweise regelmäßigen gynäkologischen Untersuchungen der 10jährigen nicht zustimmen wollten, hat das Amtsgericht nunmehr die elterliche Sorge teilweise entzogen und für “Reisen in das Ausland” eine Pflegschaft durch das Jugendamt angeordnet.
Die Eltern haben durch ihren Rechtsanwalt hiergegen Rechtsmittel eingelegt.
Und wenn es ein Junge gewesen wäre?
4 thoughts on “Ausreiseverbot für 10jähriges Mädchen: Sie könnte ja beschnitten werden”
26. Oktober 2008 at 21:59
“Und wenn es ein Junge gewesen wäre?”
Dann hätte womöglich UNICEF die Beschneidung in Äthiopien finanziell und organisatorisch unterstützt…
Ansonsten ist es natürlich eine ziemlich bizarre Vorstellung, dass in Deutschland lebenden Jungen die Ausreise z.B. in die Türkei verboten ist.
Stardust
26. Oktober 2008 at 23:29
Vielleicht sollte ich das mal ganz Task-Force-Mäßig dem Jugendamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg vorschlagen. Die dürften dann für die nächsten Jahrzente ausgelastet sein.
30. November 2008 at 11:41
Fürsprecher bin ich für das grundsätzliche Anliegen von Frau Laufer, Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung zu schützen. Frau Laufer vertritt aber u.a. folgende Forderungen: “Für alle minderjährigen Mädchen der Risikogruppe ist eine Reihenuntersuchung durchzuführen. ……. Die Mädchen, deren Genitalien unversehrt sind, werden in eine Liste B eingetragen. Neugenorene Töchter …….. werden automatisch in die Liste B übernommen. …….. Die Eltern der Mädchen der Liste B werden alljährlich bis zur Volljährigkeit der Mädchen aufgefordert, ihre Töchter einer obligatorischen Untersuchung vorzustellen, die von den lokalen Amtsärztinnen durchzuführen ist. ,,,,,,,,, Neue Zuwanderinnen aus den Risikoländern erhalten automatisch eine Vorladung. ……. Da es sich um einen obligatorischen Unversehrtheits-Check handelt, sind geeignete Sanktionen einzuführen um sicherzustellen, dass diese Obligation tatsächlich erfüllt wird”. Laufer bezieht in obige Forderungen wohlgemerkt auch Mädchen ein, “deren Eltern mindestens zu einem Teil aus einem afrikanischen Land stammen, in dem Mädchen/Frauen an ihren Genitalien verstümmelt werden”. Laufer sieht “auch jene Mädchen mit Migrationshintergrund bedroht, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben”. (Quelle aller Laufer-Zitate: http://www.taskforcefgm.de/forderungen.html) Ich halte solche Ansinnen für schlicht verfassungswidrig, vgl. hierzu auch http://www.wüstenberg-medienrecht.de/fgm.html. Ich halte dies auch für rassitisch und meine, dass ein solches “Projekt” nichts bei “betterplace” zu suchen hat.
24. September 2010 at 2:39
Grundsätzlich gute idee mit der jährlichen Untersuchung. Ich vertrete das sämtliche Formen der Jungenbeschneidung obgleich religiös motiviert oder medizinisch indiziert, gesetzlich explizit verboten werden. Sodass die ärzte gezwungen Jungen bei “phimose” nur und auschließlich mit Salben oder mit vorhauterhatender Operation zu behandeln.Somit würde Salbentherapie und sofern diese scheiterte gegf. bsp. Triple Incision und ähnliche Vorhautplastiken zur universellen und einzig legalen Therapie. Für die wenigen Ausnahmen für die eine medizinische indizierte Beschneidung unumgänglich ist, sofern eine vorhauterhaltende OP versucht wurde misslang bzw diese nicht durchführbar sein sollte es eine Härtefallregelung geben , welche dieses grundsätzliche allumfassende Verbot aus kraft setzt. Zur Durchsetzung diesers Gesetzes sollten alle Jungen aucjh einer jährlichen Untersuchung unterzogen werden, bei denen sie nicht auf Phimose sondern auf ihre genitale Intaktheit untersucht werden. Die U untersuchen sind der Sache nachträglich, Der Pädiater frägt höchstens , “na schon ab?” nicht “Na noch alles dran?”
Ohne gestzliche Verbote und Kontrollmechanisigen fdie die ausnahmslose Einhaltung der Gesetzte sicherstellen, sindd längst überfällig und unbedingt erforderlich. Auf den Guten Willen und das Wohl des Patienten seites des Ärzte und den “besten Intersses des Kindes” seiten MANCHER ELtern können wir getrost verzichten.