Diese Frage ist eigentlich recht einfach zu beantworten: Ja, natürlich ist Beschneidung Körperverletzung, medizinische Heileingriffe sind es im Übrigen auch.

Mit der Frage der Strafbarkeit der Knabenbeschneidung hat man sich jetzt in Deutschland erstmals wissenschaftlich befasst.

Dr. iur. Holm Putzke, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum hat seine Arbeit mit dem vielversprechend klingenden Untertitel “zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge” auszugsweise veröffentlicht.

(via bilder und notizen)

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