Diese Frage ist eigentlich recht einfach zu beantworten: Ja, natürlich ist Beschneidung Körperverletzung, medizinische Heileingriffe sind es im Übrigen auch.
Mit der Frage der Strafbarkeit der Knabenbeschneidung hat man sich jetzt in Deutschland erstmals wissenschaftlich befasst.
Dr. iur. Holm Putzke, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum hat seine Arbeit mit dem vielversprechend klingenden Untertitel “zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge” auszugsweise veröffentlicht.
(via bilder und notizen)
7 thoughts on “Ist Beschneidung Körperverletzung?”
12. April 2008 at 10:36
Als Arzt bin ich dankbar für eine solche klare Stellungnahme. Es ist von dem Autor allerdings sehr mutig, sich des Themas der Beschneidung anzunehmen. Weiß jemand, wie man an den vollständigen Artikel herankommt?
20. April 2008 at 19:26
Hallo Joshua, lt. der Internetseite der Ruhr-Uni Bochum ist der Beitrag (nur) wie folgt veröffentlicht worden:
Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge; in: Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg zum siebzigsten Geburtstag am 14. Februar 2008, hrsg. v. Holm Putzke, Bernhard Hardtung, Tatjana Hörnle, Reinhard Merkel, Jörg Scheinfeld, Horst Schlehofer und Jürgen Seier, Mohr Siebeck: Tübingen 2008, S. 669–709
17. Mai 2008 at 6:58
Der Artikel ist ausgezeichnet. Als Nichtjurist versteht man davon zwar nicht alles, aber mit ein etwas Mühe geht es. Der Autor setzt sich mit sämtlichen Argumenten auseinander, die man überall so findet (AIDS, Vorbeugung Karzinom, Hygiene, Religion etc.). Man sollte das Buch, in dem der Artikel veröffentlicht ist, allerdings in einer Bibliothek zur Hand nehmen – es ist nämlich verdammt teuer (204 Euro!)…
19. September 2008 at 9:19
Es ist schon erstaunlich, wer zu den Kritikern der Putzke’schen Meinung gehört: Auf der kürzlich in München abgehaltenen 104. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) kam die Kritik aus Richtung der niedergelassenen Kinderärzte. Hingegen waren die Kliniker dankbar für die rechtliche Klarstellung. Der Präsident der DGKCH, Prof. Hofmann, empfahl ausdrücklich, Wahlbeschneidungen nicht vorzunehmen, weil man sich derzeit im rechtsfreien Raum bewege, sich ggf. nämlich strafbar mache. Der Artikel von Putzke im Deutschen Ärzteblatt (2008, Heft 34/35, A 1778-1780) und in der Monatsschrift Kinderheilkunde (8/2008, S. 783-788) hat viele meiner Kolleginnen und Kollegen für das Thema sensibilisiert. Leider scheint für viele niedergelassene Ärzte der Umsatz im Vordergrund zu stehen und nicht das Kindeswohl.
22. Oktober 2008 at 22:34
Vielen Dank für diese ausgesprochen interessante Information von der Tagung, Jens!
Stardust
11. November 2008 at 14:26
[...] dass eigentlich nur noch dem Namen nach jüdisch ist. Halbreligiös nennt die Mutter den Eingriff. Gefährliche Körperverletzung nennt es Holm Putzke und nennt dabei schlagkräftige [...]
24. März 2014 at 15:40
[…] aber die rituelle Beschneidung von Jungen ist nach Meinung einiger Juristen hierzulande ja auch verboten, findet aber leider trotzdem alltäglich statt und wird zu meinem Bedauern von einigen Mitbürgern […]