Schmerzensgelder im Arzthaftungsrecht sind ein weites Feld. In dem hier vorliegenden Fall geht es aber um einen schwerwiegenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte.

30.000 Euro bekam ein Psychiatriepatient vom Landgericht München I zugesprochen und dies aus einem eigentlich vorhersehbaren Grund:

Auf der Psychiatriestation eines Krankenhauses fanden Filmaufnahmen statt, die Patienten die nicht gefilmt werden wollten, wurden sowohl vom ärztlichen Direktor als auch Regisseur aufgefordert, auf ihre Zimmer zu gehen wenn sie nicht gefilmt werden möchten, von den verbleibenden Patienten wurde angenommen, diese würden eine Zustimmung zu den Filmaufnahmen geben.

Aber nicht nur, dass Psychiatriepatienten häufig zu bewusst-rationalen Entscheidungen gar nicht in der Lage gewesen sind, bei dem hier klagenden Patienten war gerade ein provokantes Verhalten – wie sich ins Bild zu drängen – ein Teil des Krankheitsbildes.

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