Für die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit oder auch für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gibt es in Deutschland Schmerzensgeld. 35.000 Euro fordert die Schauspielerin Heike Makatsch nun für sich und ihre 8 Wochen alte Tochter weil sie auf einem Spaziergang fotografiert wurde und die Fotos in zwei Zeitschriften veröffentlicht wurden.
Der zuständige ist zwar auch der Meinung, dass solche Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen, der geforderte Betrag sei aber der Höhe wegen zweifelhaft.
“Bei einer Arzthaftung müsste man sich für diesen Betrag schon fast die Hand abhacken lassen”, so der Richter im Stern.
Eine grundlos abgeschnittene Vorhaut bringt im Übrigen regelmäßig nur 5.000 bis 7.500 Euro.
One thought on “Schmerzensgeld”
6. April 2008 at 16:07
Schmerzensgeld II…
Schmerzensgelder im Arzthaftungsrecht sind ein weites Feld. In dem hier vorliegenden Fall geht es aber um einen schwerwiegenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte.
30.000 Euro bekam ein Psychiatriepatient vom Landgericht München I zugesprochen und die…